Entschuldigungspflicht & Attestpflicht in der Schule – Runderlass Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

Wer krank ist, kann der Schulpflicht nicht nachkommen. In NRW besteht eine Entschuldigungspflicht von der Schule wegen Krankheit.

Hierbei kommt es in NRW immer wieder zu Problemen dahingehend:

  • Ob die Entschuldigung wegen Krankheit der Schule schriftlich zugegangen ist.
  • Die Entschuldigung der Schule rechtzeitig zugegangen ist.
  • Und ob die Entschuldigung der Eltern ausreicht oder die Schule die Attestpflicht wegen Krankheit oder gar eine amtsärztliche Untersuchung anordnet.

Für Fragen hierzu können Sie mich gerne für eine Erstberatung kontaktieren. Natürlich kann ich Ihren Fall auch in Ganz NRW übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie nachstehend:

Anwalt für Schulrecht - Nordrheinwestfalen

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Anwalt für Schulrecht - Nordrheinwestfalen
Anwalt für Schulrecht - Paragraph

Ziffer 2.2 Runderlass Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

Ziffer 2.2 konkretisiert die Regelungen des Schulgesetzes bei Erkrankung:

2.2 Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Holt sie darüber hinaus in besonderen Fällen (z.B. bei besonders häufigem mit Krankheit begründetem Fehlen oder außergewöhnlicher Dauer der Krankheit) ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten ein, hat sie die Kosten des Gutachtens zu tragen. Die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bleiben unberührt.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Wie man sich richtig entschuldigt – Entschuldigungspflicht in NRW

In welchen Fällen gibt es in NRW eine Entschuldigungspflicht für Schüler?

Wer krank ist, muss sich entschuldigen und zwar nach der Norm schriftlich. Ob der Grund der Erkrankung anzugeben ist, erscheint zweifelhaft, da auch ein Arbeitnehmer ja keinen Grund angeben muss und das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch für Schüler gilt. Eine Ausnahme könnte natürlich für meldepflichtige Krankheiten gelten. Wer keinen Grund angibt, läuft indes Gefahr, dass die Entschuldigung nicht anerkannt wird und man sollte sich daran halten, wenn dies bspw. in einer Hausordnung gefordert wird.

Wer schreibt in NRW die Entschuldigung an die Schule?

Schüler unter 18 Jahren können sich in NRW (wie auch sonst in Deutschland) nicht selbst entschuldigen. Die Eltern müssen die Entschuldigung schreiben.

Müssen erkrankte Schüler in NRW zum Arzt?

Grundsätzlich Nein, nur wenn ein ärztliches Attest angeordnet wird.

Von sich aus muss zuvor aber niemand zum Arzt und es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das im Ermessen stehende Verlangen der Schule gerechtfertigt ist (bspw. wer einen Gips hat, hat bekanntermaßen einen Gips. Das noch vom Arzt bestätigt zu Verlangen wäre nach meiner Auffassung Schikane), wobei man auch dann natürlich Gefahr läuft, unentschuldigt zu fehlen, so dass man sich dies gut überlegen sollte.

Bis wann muss man sich in NRW entschuldigen?

Dies ist in NRW nicht direkt geregelt, man sollte sich aber an schulische Vorgaben halten (regelmäßig unverzüglich).

Wie muss man sich in NRW entschuldigen?

Auch hier sollte man sich an die schulischen Vorgaben halten. Meist zunächst fernmündlich (Telefon) oder elektronisch (E-Mail) und dann schriftlich (Brief) innerhalb der vorgegebenen Fristen.

Was passiert, wenn die Krankmeldung zu spät abgegeben wurde?

Dies ist in der Praxis ein häufiges Problem, da Schulen dann dazu neigen, dies als nicht nur als unentschuldigtes Fehlen im Sinne der Schulpflicht, sondern auch als unentschuldigtes Fehlen im Sinne der Leistungserbringung zu sehen und dafür eine „6“ zu geben.

Ich halte dies für falsch, da es einmal um die Schulpflicht, ein anderes mal um Leistung geht und wer nachweislich krank ist, ist krank. Ungeachtet dessen vergeben Schulen oftmals eine 6 und Schulämter tragen dies oftmals mit, so dass man immer darauf achten sollte, die Entschuldigung rechtzeitig und in der richtigen Form abzugeben.

Sollten Sie hier Probleme haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Attestpflicht bei Erkrankungen in der Schule in NRW

Wann kann eine Attestpflicht angeordnet werden?

Bei „begründeten Zweifeln“ an der Erkrankung, besteht die Möglichkeit der Schule, dass sie die Hinzuziehung eines Arztes verlangt.

Kann man etwas gegen die Attestpflicht tun?

Erscheint die Attestpflicht willkürlich, kann man versuchen, sich dagegen zu wehren, sollte sie aber einhalten, solange es nicht geklärt ist, da man ansonsten unentschuldigt fehlt.

Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung beratend weiterhelfen oder in Ihrem konkreten Fall unterstützen.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule in NRW

Wann kann eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden?

In besonderen Fällen (z.B. bei besonders häufigem mit Krankheit begründetem Fehlen oder außergewöhnlicher Dauer der Krankheit) kann ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten eingeholt werden.

Muss man an der amtsärztlichen Untersuchung teilnehmen?

Ja diese gehört zur Schulpflicht.

Kann man etwas gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule machen?

Man muss widerlegen, dass es Zweifel an der Erkrankung gibt.

Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung beratend weiterhelfen oder in Ihrem konkreten Fall unterstützen.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Entschuldigung wegen Krankheit in der Schule, Attestpflicht der Schule oder Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema Entschuldigung wegen Krankheit in der Schule, Attestpflicht der Schule oder Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule NRW, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

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