Realschulabschluss und Abitur in Baden-Württemberg
Bei Schulabschlüssen wie dem Realschulabschluss und dem Abitur gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, weswegen man durchfallen kann.
Wo findet man Regelungen für den Realschulabschluss und das Abitur?
Die Frage, ob jemand den Realschulabschluss oder das Abitur erhält oder nicht, bestimmt sich nach den jeweiligen Abschlussverordnungen. Hierzu unten noch mehr.
Wie kann man sich gegen das Nichtbestehen des Realschulabsschlusses oder des Abiturs in Baden-Württemberg wehren?
Allgemein gilt: Man sollte auch bei beim Realschulabschluss und dem Abitur in BW sofort handeln, denn je länger der Fall vor sich hinplätschert, desto mehr nähert man sich den Sommerferien an und dann gelten Lehrer für bis zu 6 Wochen nicht als erreichbar und man befindet sich rasch im neuen Schuljahr.
Ich kann Sie als erfahrender Anwalt im Schulrecht bei Widerspruchsverfahren gegen das Nichtbestehen des Realschulabschlusses und des Abiturs gerne unterstützen. Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Prüfungsarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen… Melden Sie sich bei Bedarf einfach.
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Realschulabschluss und Abitur Bayern
Realschulabschluss und Abitur Hessen
Realschulabschluss und Abitur Niedersachsen
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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Realschulabschluss und Abitur Bayern
Realschulabschluss und Abitur Hessen
Realschulabschluss und Abitur Niedersachsen
Realschulabschlussprüfungsordnung, Abiturverordnung
Die Regelungen für den Realschulabschluss findet man in der Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung).
Die Regelungen für das Abitur findet man in der Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Internat (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform – NGVO).
Was mache ich, wenn ich durch die Realschulabschlussprüfung oder das Abitur gefallen bin in Baden-Württemberg?
Zunächst einmal ist es sehr wichtig, die Grundlagen zu sichern. Dabei kann ich Ihnen gerne helfen:
- Rufen Sie mich an, damit ich im Wege der Akteneinsicht die Klausuren erhalte, wegen der man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist.
- Sollte es an mündlichen Prüfungen gelegen haben, dass man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist, dann sollte man immer ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.
Wir überprüfen dann gemeinsam, welche Erfolgsaussichten bestehen. Ich arbeite mit Spezialisten zusammen, die zudem zusätzlich eine fachkundige Überprüfung durchführen können. Rufen Sie mich bei Bedarf einfach an!
Ich habe noch Fragen zur Abiturprüfung und dem Realschulabschluss in BW
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich mit Ihnen erst einmal Chancen und Risiken durchgehen und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.
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