Mobbing in der Schule in Rheinland-Pfalz
Mobbing in der Schule in Rheinland-Pfalz
Mobbing gehört inzwischen zu den relevantesten Themen im schulischen Bereich – zumindest abstrakt, denn viele Statistiken weisen Größenordnungen von 30% und mehr Schülern aus, die in ihrer Schulzeit gemobbt wurden.
In der Praxis wird Mobbing totgeschwiegen und unter den Tisch gekehrt. Es scheint keinen einzigen konkreten Mobbingfall zu geben, zumindest dann, wenn man Schulen oder Schulämter mit Mobbing konfrontiert…
Eine derartige Diskrepanz zwischen veröffentlichter Realität und tatsächlicher Realität ist mir aus keinem anderen schulischen Bereich bekannt.
Aufsichtspflicht in der Schule in Rheinland-Pfalz:
Eigentlich müsste Mobbing ganz einfach zu lösen sein, da die Schüler ja der Schule anvertraut sind, d.h. aufgrund der Aufsichtspflicht der Schule müsste Mobbing leicht zu unterbinden sein.
Dies ist in der Praxis leider nicht der Fall, da viele Lehrer lieber wegschauen oder umgekehrt dem Mobbingopfer selbst die Schule am Mobbing geben. Dies geschieht mitunter, da sie selbst Angst vor den Tätern haben, oder weil es für sie der einfachste Weg erscheint…
Hauptproblem – Mobbing in der Schule wird meist zu spät erkannt:
Fast allen Mobbingfällen ist gemein, dass sie erst zu spät erkannt oder zu spät angegangen wird, so dass sich eine Eigendynamik entwickelt, die es immer schwerer macht, sich gegen Mobbing zu wehren.
Hört man also von Mobbing in der Schule oder erkennt entsprechende Anzeichen beim eigenen Kind, dass etwas nicht stimmt, sollte man dies ernstnehmen.
Zeigen sich solche Phänomene, können Sie mich als erfahrenen Anwalt für Schurecht natürlich gerne für eine Erstberatung anrufen bzw. kann ich natürlich auch den Mobbingfall in ganz Rheinland-Pfalz für Sie übernehmen.
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
und Mobbing NRW
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und Mobbing NRW
Ursachen für Mobbing in der Schule – Gibt es typische Mobbingfälle in Rheinland-Pfalz?
Die Ursachen für Mobbing in der Schule sind vielfältig:
- Einige Schüler werden gemobbt, weil sie anders sind. Dies kann von Mitschülern aber auch von Lehrern ausgehen und ist der Standardfall, den es schon immer gab…
- Manche Schüler werden aber auch stellvertretend für ihre Eltern gemobbt, was oftmals bei engagierten Eltern der Fall ist, wenn diese in den Schulen den Finger auf Wunde Punkte legen.
- Und manche Schüler werden auch gemobbt, ohne dass auf den ersten Blick ein nachvollziehbarer Grund erkennbar ist. Oftmals weil sie nicht mobbenden Gruppen angehören möchten.
Den typischen Mobbingfall in der Schule gibt es also nicht, es kann grundsätzlich jeden treffen. Allerdings sieht man aus den vorstehenden Kategorien, dass der eine oder andere Schüler gefährdeter ist…
Wann liegt bei Mobbing in der Schule eine Aufsichtspflichtverletzung der Schule in Rheinland-Pfalz vor?
Die Aufsichtspflicht in Schulen in Rheinland-Pfalz ist in § 36 Übergreifende Schulordnung nur sehr unbestimmt geregelt.
Insbesondere unter den Ausreden,
- man könne „ja nicht alles sehen“,
- Kinder müssen auch etwas „unter sich ausmachen“, weil sie sonst kein Selbstbewusstsein entwickeln und
- man müsse den Kindern ja „gewisse Freiräume lassen“
ist es heute leider vielfach so, dass die „Wegschau-Mentalität“ in der Schule ihre nachhaltigste Prägung fürs Leben erhalten dürfte.
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß, ist das, was viele Lehrer denken und sie schauen dann bewusst weg, um sich selbst zu schützen.
Es gilt also hartnäckig zu bleiben, damit die betroffenen Lehrer nicht den Kopf in den Sand stecken.
Die GEW hat bereits in dem von ihr herausgegebenen Jahrbuch 2007 als Mindeststandard gefordert:
„… Maßstab für das Eingreifen bzw. Planen ist der Grundsatz diligentia quam in suis (Sorgfalt wie bei meinen eigenen Angelegenheiten): Wie würde ich bei meinem eigenen Kind handeln, was würde ich bei meinem eigenen Kind von der Lehrkraft erwarten?…“
„… Daneben und unabhängig hiervon obliegt die Pflicht zur Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler beim Unterricht und außerunterrichtlichen Veranstaltungen der zuständigen Lehrkraft. Aber auch eine nicht zur Aufsicht eingeteilte Lehrkraft muss bei einer Rauferei auf dem Schulhof eingreifen und auch andere an der Schule Beteiligte- z.B. sonstiges Personal, Eltern als Begleitpersonen bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen – können an der Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler teilhaben…“
„… Alle Lehrkräfte müssen sich so verhalten, dass sich die Schülerinnen und Schüler stets beaufsichtigt fühlen…“.
Dies sollte man auch von dem Lehrer erwarten dürfen.
Leider führt eine Interessenabwägung bei den betroffenen Lehrern oftmals dazu, dass sie trotz alledem bei ihrer Wegschaumentalität bleiben, da sie befürchten, dass sie den Mobbingfall nicht in den Griff bekommen und dann erst recht in der Verantwortung stehen.
Was tun bei Mobbing in der Schule i n Rheinland-Pfalz?
Wichtig bei Mobbing in der Schule ist, dass man so schnell als möglich reagiert, denn je mehr Eigendynamiken sich bilden, desto schwerer wird es, die Gemengelage aufzulösen.
Man sollte also bei ersten typischen Mobbinganzeichen der Kinder, wie Schulangst, aggressives Verhalten zu Hause, Depressionen usw. der Sache nachgehen.
Erkennt man Mobbing, dann sollten vor allem die Fachlehrer aufmerksam gemacht und aufgefordert werden, entsprechende Dinge zu unterbinden.
Die Eltern der Mobbingtäter sind als Adressaten generell schwieriger, da sich die Mobbingtäter zu Hause natürlich herausreden und leider oftmals auch die Eltern nicht besser sind…
Wichtig ist: Man sollte das Thema nicht schleifen lassen. Wenn man merkt, dass man nicht weiterkommt, dann wird man auch künftig nicht weiterkommen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung mit zahlreichen Mobbingfällen kann ich gerne mit Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung Ihren konkreten Fall erörtern und diesen natürlich auch in ganz Rheinland-Pfalz übernehmen, wenn es anders nicht mehr geht.
Ich habe noch Fragen zu Mobbing in der Schule in Rheinland-Pfalz
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema Mobbing in der Schule BW, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.
Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.