Realschulabschluss und Abitur in Bayern

Bei Schulabschlüssen wie dem Realschulabschluss und dem Abitur gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, weswegen man durchfallen kann:

  • Neben dem Durchfallen durch die Abiturprüfung in Bayern oder die Realschulprüfung in Bayern,
  • sind vor allem zu viele Unterkurse beim Abitur ein Klassiker, die mitunter überraschend dann auftreten, nachdem man die Abiturprüfung gerade bestanden hat!

Wo findet man Regelungen für den Realschulabschluss und das Abitur in Bayern?

Die Frage, ob jemand den Realschulabschluss oder das Abitur erhält oder nicht, bestimmt sich nach den jeweiligen Schulverordnungen. Hierzu unten noch mehr.

Wie kann man sich gegen das Nichtbestehen des Realschulabschlusses oder des Abiturs in Bayern wehren?

Allgemein gilt: Man sollte auch bei beim Realschulabschluss und dem Abitur in Bayern sofort handeln, denn je länger der Fall vor sich hinplätschert, desto mehr nähert man sich den Sommerferien an und dann gelten Lehrer für bis zu 6 Wochen nicht als erreichbar und man befindet sich rasch im neuen Schuljahr.

Ich kann Sie als erfahrender Anwalt im Schulrecht bei Widerspruchsverfahren gegen das Nichtbestehen des Realschulabschlusses und des Abiturs gerne unterstützen.  Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Prüfungsarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen…

Anwalt für Schulrecht - Bayern

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Bayern

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Realschulabschluss und Abitur Baden-Württemberg

Realschulabschluss und Abitur Hessen

Realschulabschluss und Abitur Niedersachsen

Realschulabschluss und Abitur NRW

und Realschulabschluss und Abitur Rheinland-Pfalz

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Anwalt für Schulrecht - Bayern
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Realschulordnung Bayern (RSO Bayern) & Gymnasialschulordnung Bayern (GSO Bayern)

Die Regelungen für den Realschulabschluss findet man in der Realschulordnung Bayern (§§ 33 ff RSO Bayern) und die Regelungen für das Abitur findet man in der Gymnasialschulordnung Bayern (§§ 43 ff GSO Bayern).

Anwalt für Schulrecht - Info

Was mache ich, wenn ich durch die Realschulabschlussprüfung oder das Abitur gefallen bin in Bayern?

Zunächst einmal ist es sehr wichtig, die Grundlagen zu sichern. Dabei kann ich Ihnen gerne helfen:

  • Rufen Sie mich an, damit ich im Wege der Akteneinsicht die Klausuren erhalte, wegen der man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist.
  • Sollte es an mündlichen Prüfungen gelegen haben, dass man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist, dann sollte man immer ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Wir überprüfen dann gemeinsam, welche Erfolgsaussichten bestehen. Ich arbeite mit Spezialisten zusammen, die zudem zusätzlich eine fachkundige Überprüfung durchführen können. Rufen Sie mich einfach an!

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Ich habe noch Fragen zur Abiturprüfung und dem Realschulabschluss in Bayern

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich mit Ihnen erst einmal Chancen und Risiken durchgehen und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

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