Die Schuleingangsuntersuchung – das schulärztliche Gutachten in Rheinland-Pfalz
Die Kindergartenzeit wird in Rheinland-Pfalz plötzlich ernst, wenn man zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung aufgefordert wird, die in Rheinland-Pfalz auch als das schulärztliche Gutachten bezeichnet wird.
Dieses schulärztliche Gutachten wird im Wege der Amtshilfe für die Schule durch das Gesundheitsamt erstellt, wenn also vom Schularzt gesprochen wird, ist dies nur bedingt richtig, da es eine ganz normale amtsärztliche Untersuchung darstellt.
Das schulärztliche Gutachten umfasst in RLP 2 wesentliche Themenbereiche: Welche Fähigkeiten/Defizite das Kind aktuell aufweist und ob es voraussichtlich zum Zeitpunkt der Einschulung Schulreife aufweist, so dass es eingeschult werden kann oder vom Schulbesuch zurückzustellen ist.
Insofern sind Schuleingangsuntersuchungen für Eltern nicht nur aufregend, sondern auch relevant, wenn diese eine Zurückstellung von der Schule anstreben oder Gefahr laufen, dass das Kind wegen der Defizite in den sonderpädagogischen Förderbedarf verschoben werden soll.
Wenn Sie Sorgen oder Fragen haben, zögern Sie deshalb nicht und rufen mich an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Schuleingangsuntersuchung geben.
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Einschulungsuntersuchung Baden-Württemberg
Shculeingangsuntersuchung Bayern
Schuleingangsuntersuchung Hessen
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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Einschulungsuntersuchung Baden-Württemberg
Schuleingangsuntersuchung Bayern
Schuleingangsuntersuchung Hessen
Schuleingangsuntersuchung in §11 GSO RLP
In § 11 GSO RLP heißt es:
- 11 GSO Feststellungen zur Entwicklung des Kindes
(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter meldet der Schulbehörde und dem Gesundheitsamt die Zahl der angemeldeten schulpflichtigen Kinder bis zum 15. Oktober und die Zahl der angemeldeten nicht schulpflichtigen Kinder bis zum 15. März. Die offensichtlich oder vermutlich beeinträchtigten Kinder sind namentlich mit der Anschrift der Eltern und der Art der Beeinträchtigung aufzuführen.
(2) …
(3) …
(4) Das Gesundheitsamt benennt bis zum 31. Januar der zuständigen Grundschule unter Angabe von Gründen die Kinder, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht noch nicht erwarten lässt. Für die nicht schulpflichtigen Kinder erfolgt diese Meldung bis zum 31. Mai.
Was muss ich für die Schuleingangsuntersuchung in Rheinland-Pfalz wissen?
Muss man an einer Schuleingangsuntersuchung in Rheinland-Pfalz teilnehmen?
Eine solche Pflicht zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung in Rheinland-Pfalz wird in der Praxis damit begründet, dass diese bereits zur Schulpflicht gehört und man deshalb daran teilnehmen muss.
Dürfen Eltern der Schuleingangsuntersuchung in Rheinland-Pfalz beiwohnen?
Meistens dürfen Eltern der schulärztlichen Untersuchung beiwohnen, die Entscheidung treffen allerdings die Ärzte. Sofern dies für eine aussagekräftige Untersuchung erforderlich ist, dürfen sie auch Eltern ausschließen, wobei dies in diesem Alter eher ungewöhnlich ist.
Wie aussagekräftig sind Schuleingangsuntersuchungen in Rheinland-Pfalz?
Schuleingangsuntersuchungen gelten als aussagekräftig, sind es aber selten. In dem Alter hängt ohnehin sehr viel von der Tagesform sowie dem Selbstbewusstsein eines Kindes ab, sich einer solchen Untersuchung zu stellen. Ist die Atmosphäre unangenehm, dann kann ein Kind auch mal „dichtmachen“.
Was sagen Schuleingangsuntersuchungen über die Einschulung aus?
Tendenziell werden die meisten Kinder als schulfähig erachtet, selbst wenn sie Defizite haben. Möchte man ein Kind zurückstellen lassen, muss man die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung demnach argumentativ angreifen.
Ich habe noch Fragen zur Schuleingangsuntersuchung in Rheinland-Pfalz
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die das schulärztliche Gutachten geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Rheinland-Pfalz übernehmen.
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