Schulnoten Niedersachsen
Am Ende des Schuljahres erhält man beispielsweise „eine 3“ als Schulnote. Aber was ist „eine 3“, wie ist diese zustande gekommen, sind die Einzelnoten gerecht? All dies sind Fragen, die man sich eigentlich das ganze Schuljahr stellen sollte, denn dann sieht man am Schuljahresende auch, ob eine Schulnote gerecht ist oder nicht.
Im Wesentlichen stellen sich bei den Schulnoten folgende Fragen:
- Schriftliche Noten und mündliche Noten und wie bildet man daraus eine Gesamtnote?
- Sind die schriftlichen Noten formal ordnungsgemäß zustande gekommen (was, wann wieviel Klassenarbeiten etc.)?
- Werden Hausaufgaben auch bewertet und wie viele Hausaufgaben sind zulässig?
- Was passiert bei Täuschungsvorwürfen?
- Wie kann man sich gegen ungerechte Noten wehren?
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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
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Mündliche, schriftliche Noten und fachspezifische Lernkontrollen in Niedersachsen
Die juristische Basis für die Notenbildung in Niedersachsen ist weit verzweigt in mehreren Runderlassen:
- Runderlass Die Arbeit in der Grundschule
- Runderlass Die Arbeit in der Realschule
- Runderlass Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)
- Runderlass Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)
- Runderlass Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
Die Gesamtnote wird hiernach aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Lernkontrollen gebildet.
Hierbei sind zudem folgende Aspekte zu beachten:
- Der Lehrer hat zu Beginn des Schuljahres mitzuteilen, welche dieser Leistungen herangezogen werden.
- Darüber hinaus hat der Lehrer zu Beginn des Schuljahres die Gewichtung mitzuteilen.
- Der Lehrer hat zudem über das Schuljahr hinweg die Noten transparent zu halten.
Auf dieser Basis kann man dann eigentlich seine Noten bis auf die erste Dezimalstelle nach dem Komma über das gesamte Schuljahr nachvollziehen.
Was kann ich für Sie tun?
Wird Ihnen die Note nicht transparent gemacht, so kann ich diese für Sie offenlegen lassen. Solche Notenstandabfragen sind immer sinnvoll, um zu sehen, wie man eigentlich rechnerisch steht, da man mitunter auch von Lehrern nur hört, dass man „auf einer 5“ steht, was zwischen 4,5 und 5,4 alles Mögliche sein kann. Kämpft man für eine bessere Note ergeben sich hieraus erste Anhaltspunkte, wie die Chancen stehen…
Aus meiner Erfahrung als langjähriger Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen aus solch einer Notenaufstellung auch auswerten, ob man Chancen hat, diese Note anzufechten.
Was tun bei schlechten Noten?
Eines der heißesten Themen ist die Frage, ob eine Note ungerecht ist.
Das Problem beginnt bereits damit, dass Lehrer einen weiten Horizont haben, wie sie Dinge bewerten, wodurch es auch durchaus verschiedene Meinungen zu derselben Leistung gibt. Insbesondere der sogenannte „pädagogische Beurteilungsspielraum“ stellt eine Grundlage dar, auf der der eine oder andere Lehrer zu willkürlichen Entscheidungen neigt und sich unangreifbar fühlt.
Dem ist allerdings nicht so, da richtige Lösungen nicht nur diejenigen sind, die der konkrete Lehrer auf seiner Lösungsskizze als richtig erachtet, sondern auch solche, die vertretbar sind. In Schulen gibt es freilich Grenzen dahingehend, dass Schüler Lösungswege des Lehrers anwenden müssen, wenn diese vorgegeben sind.
Davon abgesehen gibt es natürlich auch Konstellationen, bei denen es nicht starr um richtig oder falsch gehen kann. Im Politikunterricht sind beispielsweise auch Meinungen gefragt und diese können unterschiedlich sein. Eine Gesinnungsbewertung wäre unzulässig.
Was kann man bei ungerechten schriftlichen Noten tun?
Die Kontrolle schriftlicher Noten ist keine rein-juristische Frage, sondern zunächst einmal eine fachliche Frage, auf der ich aufbauend dann feststellen kann, was davon juristisch verwertbar ist. Hierzu kooperiere ich mit Lehrern, die auf Wunsch Klausuren nachkontrollieren können. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an zoller@rechtsanwalt-zoller.de.
Was kann man bei ungerechten mündlichen Noten tun?
Mündliche Noten werden oftmals grundlegend falsch ermittelt, da manche Lehrer mündliche Noten als reine Quantitätsnoten ansehen. Dem ist allerdings nicht so. Mündliche Noten sind vor allem Qualitätsnoten. Und wer schriftlich bestimmte Leistungen erbringt, bei dem kann man annehmen, dass er auch mündlich entsprechende Leistungen grundsätzlich erbringen kann. D.h. wiederum, dass ein Lehrer bei einer Abweichung der mündlichen Leistungen von den schriftlichen Leistungen dies auch begründen muss. Und dies kann er nicht alleine damit, dass er vorgibt, der Schüler habe sich nicht hinreichend gemeldet. In solchen Fällen muss ein Lehrer einen Schüler dann eben auch dann drannehmen, wenn ein Schüler sich nicht meldet und dann sollte dieser Schüler auch entsprechende Leistungen erbringen, wie er dies im schriftlichen Bereich tut. Nach alledem mag ein Lehrer für mangelnde Mitarbeit einen geringfügigen Malus vergeben. Zu nennenswerten Abwertungen kann dies aber nicht führen. Dies muss der Lehrer begründen.
Ich habe noch Fragen schriftlichen Noten/mündlichen Noten & fachspezifischen Lernkontrollen
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps bei schriftlichen Noten, mündlichen Noten und der Notenbildung geben insbesondere auch unter dem Aspekt, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen. Sollten Sie dies wünschen, kann ich Ihren Fall dann natürlich auch in ganz Niedersachsen übernehmen.
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