Die Schuleingangsphase in NRW – keine richtige Vorschule
Immer wird bei Eltern, die anlässlich der Einschulung einen Antrag auf Zurückstellung von der Schule gestellt haben, damit geworben, dass es eine Zurückstellung von der Schule in NRW gar nicht brauchte, da man ja die Schuleingangsphase in NRW habe. Die ersten beiden Klassen könne man folglich auch in 3 Jahren durchlaufen, so dass man so etwas wie eine Vorschule habe.
Dies ist natürlich Blödsinn, da die Kinder ja schon eingeschult sind und es demnach eine andere Situation als in einer Vorschule ist.
Sind Sie unsicher oder besorgt wegen der Schuleingangsphase können Sie mich natürlich immer wegen einer Erstberatung anrufen und ich kann Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung im Schulrecht weiterhelfen!
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in NRW
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Grundschulförderklasse Baden-Württemberg
schulvorbereitende Einrichtungen Bayern
Vorklasse und Eingangsstufe Hessen
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Grundschulförderklasse Baden-Württemberg
shculvorbereitende Einrichtungen Bayern
Vorklasse und Eingangsstufe Hessen
Schuleingangsphase § 2 AO-GS NRW
Die wichtigste Regelung der Schuleigangsphase findet sich in § 2 AO GS NRW:
- 2 AOGS Dauer des Besuchs der Grundschule
(1) Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Diese Regeldauer soll um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden.
(2) Der Besuch der Schuleingangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Was ist bei der Schuleingangsphase zu beachten?
Sind Schuleingangsphasen wie Vorschulen?
Nein, man wird dort bereits regulär eingeschult und wenn man es nicht schafft, geht man ein Jahr zurück, auch wenn es keine offizielle Nichtversetzung ist.
Was passiert, wenn man ein Jahr in der Schuleingangsphase wiederholt?
Nichts. Dieses Jahr wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.
AO-SF-Verfahren und Schuleingangsphase:
Aufpassen muss man allerdings, wenn man während der Schuleingangsphase eine Klasse wiederholt und dann nach wie vor Probleme hat. In diesen Fällen kommen die Schulen recht rasch mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen.
Sind Sie in einer solchen Situation, können Sie sich gerne an mich wenden und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung gerne weiterhelfen.
Ich habe noch Fragen zur Schuleingangsphase
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für alle Fragen rund um die Schuleingangsphase geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz NRW übernehmen.
Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.