Realschulabschluss und Abitur in Niedersachsen

Bei Schulabschlüssen wie dem Realschulabschluss und dem Abitur gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, weswegen man durchfallen kann.

Wie kann man sich gegen das Nichtbestehen des Realschulabschlusses oder des Abiturs in Niedersachsen wehren?

Allgemein gilt: Man sollte auch bei beim Realschulabschluss und dem Abitur in Niedersachsen sofort handeln, denn je länger der Fall vor sich hinplätschert, desto mehr nähert man sich den Sommerferien an und dann gelten Lehrer für bis zu 6 Wochen nicht als erreichbar und man befindet sich rasch im neuen Schuljahr.

Ich kann Sie als erfahrender Anwalt im Schulrecht bei Widerspruchsverfahren gegen das Nichtbestehen des Realschulabschlusses und des Abiturs gerne unterstützen.  Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Prüfungsarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen…

Anwalt für Schulrecht - Niedersachsen

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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Realschulabschluss und Abitur Baden-Württemberg

Realschulabschluss und Abitur Bayern

Realschulabschluss und Abitur Hessen

Realschulabschluss und Abitur NRW

und Realschulabschluss und Abitur Rheinland-Pfalz

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Was mache ich, wenn ich durch die Realschulabschlussprüfung oder das Abitur gefallen bin in Niedersachsen?

Zunächst einmal ist es sehr wichtig, die Grundlagen zu sichern. Dabei kann ich Ihnen gerne helfen:

  • Rufen Sie mich an, damit ich im Wege der Akteneinsicht die Klausuren erhalte, wegen der man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist.
  • Sollte es an mündlichen Prüfungen gelegen haben, dass man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist, dann sollte man immer ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Wir überprüfen dann gemeinsam, welche Erfolgsaussichten bestehen. Ich arbeite mit Spezialisten zusammen, die zudem zusätzlich eine fachkundige Überprüfung durchführen können. Rufen Sie mich einfach an!

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Abiturprüfung und dem Realschulabschluss in Niedersachsen

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich mit Ihnen erst einmal Chancen und Risiken durchgehen und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

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