Schulvorbereitende Einrichtungen in Bayern

Schulvorbereitende Einrichtungen in Bayern sind nicht mit dem, was man im Volksmund als „Vorschule“ bezeichnet, zu verwechseln.

Die schulvorbereitenden Einrichtungen in Bayern setzen sonderpädagogischen Förderbedarf voraus und sind in sonderpädagogischen Förderzentren untergebracht und damit keine „normalen“ Vorschulen.

Sind Sie unsicher oder besorgt, weil eine schulvorbereitende Einrichtung ins Spiel gebracht wird, können Sie mich natürlich immer wegen einer Erstberatung anrufen und ich kann Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung im Schulrecht gerne weiterhelfen!

Anwalt für Schulrecht - Bayern

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Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Bayern

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Grundschulförderklasse Baden-Württemberg

Vorklasse und Eingangsstufe Hessen

Schulkindergarten Niedersachsen

Schuleingangsphase NRW

und Zurückstellung & Kindergarten Rheinland-Pfalz

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Schulvorbereitende Einrichtungen Bayern – Artikel 22 BayEUG

In Bayern sind die schulvorbereitenden Einrichtungen in Artikel 22 Absatz 1 BayEUG geregelt:

1Noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf die Schulfähigkeit sonderpädagogischer Anleitung und Unterstützung bedürfen, sollen in Schulvorbereitenden Einrichtungen gefördert werden, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen, außerschulischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) erhalten. 2Schulvorbereitende Einrichtungen sind Bestandteile von Förderzentren; der Schulleiter leitet auch die Schulvorbereitende Einrichtung. 3Eine Schulvorbereitende Einrichtung hat keine anderen Förderschwerpunkte als die Förderschule, der sie angehört. 4Die Schulvorbereitenden Einrichtungen verfolgen die in Art. 19 Abs. 3 genannten Ziele in den letzten drei Jahren vor dem regelmäßigen Beginn der Schulpflicht. 5Sie leisten die Förderung in Gruppen, in denen die Kinder höchstens im zeitlichen Umfang wie in der Jahrgangsstufe 1 der entsprechenden Schule unterwiesen werden.

Anwalt für Schulrecht - Info

Was sind schulvorbereitende Einrichtungen?

Schulvorbereitende Einschulungen und sonderpädagogischer Förderbedarf

Schulvorbereitende Einrichtungen sind für Kinder gedacht, die sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen und auf diese Weise besser für den Schulbesuch vorbereitet werden sollen – der dann allerdings auch meist mit sonderpädagogischem Förderbedarf weitergeht.

Wer also sonderpädagogischen Förderbedarf für sein Kind will, für den können schulvorbereitende Einrichtungen gut sein, alle anderen sollten die Finger davonlassen und sich dagegen wehren, denn auch hier gilt: Wer einmal sonderpädagogischen Förderbedarf hat, bekommt diesen gar nicht oder nur sehr schwer wieder los.

Sollten Sie unsicher sein, können Sie mich gerne wegen einer Erstberatung kontaktieren. Gerne kann ich Sie auch unterstützen, wenn der Druck auf Sie zu groß wird.

Schulvorbereitende Einrichtungen und Zurückstellung von der Schule

Oftmals kommen schulvorbereitende Einrichtungen im Zusammenhang mit Einschulungen ins Spiel, wenn das Kind zurückgestellt werden soll, dann aber in eine schulvorbereitende Einrichtung gehen soll.

Häufig brocken sich Eltern dies selbst ein, indem sie zu offensiv und unbedacht die Gründe für eine Zurückstellung von der Schule schildern und die Schule dann kurzerhand sonderpädagogischen Förderbedarf daraus machen will.

Auch unter diesem Aspekt sollte man bei Anträgen der Zurückstellung von der Schule in Bayern vorsichtig sein. Wenn Sie ein Kind haben, das vergleichsweise sehr verhaltensauffällig oder entwicklungsverzögert ist oder zuvor einen heilpädagogischen Kindergarten besucht hat, dann sollte man sehr vorsichtig sein, mit dem, was man sagt.

Als erfahrener Anwalt für Schulrecht kann ich Sie gerne im Wege einer Erstberatung unterstützen, wie man einen Zurückstellungsantrag formuliert. Natürlich helfe ich Ihnen auch gerne, wenn Sie bereits Probleme haben, weil die schulvorbereitende Einrichtung schon im Raum steht.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur schulvorbereitenden Einrichtung

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für alle Fragen rund um die schulvorbereitende Einrichtung geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Bayern übernehmen.

 

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