Entschuldigungspflicht & Attestpflicht in der Schule – § 2 VOGSV Hessen

Wer krank ist, kann der Schulpflicht nicht nachkommen. In Hessen besteht eine Entschuldigungspflicht von der Schule wegen Krankheit.

Hierbei kommt es in Hessen immer wieder zu Problemen dahingehend:

  • Ob die Entschuldigung wegen Krankheit der Schule schriftlich zugegangen ist.
  • Die Entschuldigung der Schule rechtzeitig zugegangen ist.
  • Und ob die Entschuldigung der Eltern ausreicht oder die Schule die Attestpflicht wegen Krankheit oder gar eine amtsärztliche Untersuchung anordnet.

Für Fragen hierzu können Sie mich gerne für eine Erstberatung kontaktieren. Natürlich kann ich Ihren Fall auch in ganz Hessen übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie nachstehend:

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§ 2 VOGSV Hessen – Verhinderung und Erkrankung

  • 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand als „krank“ im schulischen Sinne gilt, wie er dies kundtun muss und was passiert, wenn man dem Schüler nicht glaubt…
  • 2 VOGSV Verhinderung und Erkrankung

(1) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern, im Fall der Volljährigkeit die Schülerin oder der Schüler selbst, unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen. Die Schulkonferenz soll festlegen, wann spätestens und in welcher Form die Mitteilung erfolgen soll, und dass eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt oder nachgereicht werden muss. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann. Auf Wunsch der Eltern, bei Volljährigen auf deren Wunsch, ist die Entscheidung, den angegebenen Grund nicht anzuerkennen, von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu erläutern

(2) In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Wie man sich richtig entschuldigt – Entschuldigungspflicht in Hessen

In welchen Fällen gibt es in Hessen eine Entschuldigungspflicht für Schüler?

Wer krank ist, muss sich entschuldigen und zwar nach der Norm unter Angabe des Grundes der Erkrankung.

Ob die Vorgabe, den Grund der Erkrankung anzugeben, wirklich zulässig ist, erscheint zweifelhaft, da auch ein Arbeitnehmer ja keinen Grund angeben muss und das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch für Schüler gilt. Eine Ausnahme könnte natürlich für meldepflichtige Krankheiten gelten.

Wer keinen Grund angibt, läuft indes Gefahr, dass die Entschuldigung nicht anerkannt wird und im Zusammenhang mit den erhöhten Anforderungen an Bescheinigungen im Zusammenhang mit Corona verlangen Schulen zusehends auch bei normalen Erkrankungen recht penetrant den Grund.

In Hessen gibt es zudem die explizite Vorgabe, dass der Klassenlehrer darüber entscheidet, ob der angegebene Grund anerkannt wird, so dass man ein erhebliches Risiko eingeht, wenn man den Grund nicht angibt.

Wer schreibt in Hessen die Entschuldigung an die Schule?

Schüler unter 18 Jahren können sich in Hessen (wie auch sonst in Deutschland) nicht selbst entschuldigen. Die Eltern müssen die Entschuldigung schreiben.

Müssen erkrankte Schüler in Hessen zum Arzt?

Grundsätzlich Nein.

Nur „in begründeten Einzelfällen“ besteht die Möglichkeit der Schule, dass sie die Hinzuziehung eines Arztes verlangt. Von sich aus muss zuvor aber niemand zum Arzt und es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das im Ermessen stehende Verlangen der Schule gerechtfertigt ist (bspw. wer einen Gips hat, hat bekanntermaßen einen Gips. Das noch vom Arzt bestätigt zu Verlangen wäre nach meiner Auffassung Schikane).

Bis wann muss man sich in Hessen entschuldigen?

Unverzüglich heißt, ohne schuldhaftes Zögern. D.h.: Wer krank ist, muss sich entschuldigen, sobald dies irgendwie möglich ist und man sollte dies nicht ausreizen, da man sonst Gefahr läuft, dass die Entschuldigung nicht anerkannt wird.

Wie muss man sich in Hessen entschuldigen?

Es ist nicht konkret geregelt, in welcher Form die „Mitteilung“ erfolgt, üblicherweise wird dies meist fernmündlich (Telefon) oder elektronisch (E-Mail) sein, da man auf andere Weise kaum den Vorgaben einer unverzüglichen Meldung nachkommen kann. In Hessen besteht zudem die Möglichkeit, dass die Schule die Form der ersten Mitteilung festlegt, so dass man sich immer bei der Schule vorsorglich informieren sollte, so dass man nichts verkehrt macht.

Zu beachten ist allerdings, dass im Falle ersten Mitteilung in Hessen die Möglichkeit besteht, dass die Schulkonferenz eine weitere schriftliche Mitteilung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nachfordert. Auch insofern sollte man sich immer genau informieren, wann und in welcher Form die Schule eine schriftliche Entschuldigung ergänzend fordert, wie dies auch in anderen Bundesländern üblich ist.

Was passiert, wenn die Krankmeldung zu spät abgegeben wurde?

Dies ist in der Praxis ein häufiges Problem, da Schulen dann dazu neigen, dies als nicht nur als unentschuldigtes Fehlen im Sinne des § 2 VOGSV zu sehen, sondern auch als unentschuldigtes Fehlen im Sinne des § 29 VOGSV zu sehen und dafür eine „6“ zu geben.

Ich halte dies für falsch, da es einmal um die Schulpflicht und das andere Mal um die Leistungserbringung geht. Ungeachtet dessen vergeben Schulen oftmals eine 6 und Schulämter tragen dies oftmals mit. Insofern sollte man immer genau schauen, dass man sich rechtzeitig und ausreichend entschuldigt!

Sollten Sie hier Probleme haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Attestpflicht bei Erkrankungen in der Schule in Hessen

Wann kann eine Attestpflicht angeordnet werden?

In „begründeten Einzelfällen“.

Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn es sich um längere Erkrankungen handelt oder wenn sich bei häufigen Erkrankungen Zweifel bestehen, ob der Schüler wirklich krank ist oder schwänzt. Eine konkrete Vorgabe gibt es indes in Hessen nicht.

Kann man etwas gegen die Attestpflicht tun?

Eine Attestpflicht wird meist wegen „häufiger Kurzerkrankungen“ verhängt, bei denen die Schule schwänzen annimmt.

Nach Sinn und Zweck ist eine Attestpflicht allenfalls denkbar, wenn man ernsthafte Zweifel daran hat, dass der Schüler wirklich krank war. Kann man dies widerlegen, dann wäre eine Attestpflicht fehlerhaft und man könnte versuchen, dagegen vorzugehen.

Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung beratend weiterhelfen oder in Ihrem konkreten Fall unterstützen.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule in Hessen

Wann kann eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden?

Hierfür gibt es keine expliziten Regelungen. Im Normalfall ist dies dann, wenn das ärztliche Attest angezweifelt wird.

Muss man an der amtsärztlichen Untersuchung teilnehmen?

Ja diese gehört zur Schulpflicht.

Kann man etwas gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule machen?

Man muss widerlegen, dass es Zweifel an der Erkrankung gibt.

Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung beratend weiterhelfen oder in Ihrem konkreten Fall unterstützen.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Entschuldigung wegen Krankheit in der Schule, Attestpflicht der Schule oder Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema Entschuldigung wegen Krankheit in der Schule, Attestpflicht der Schule oder Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule Hessen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

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