Die Schuleingangsuntersuchung NRW

Der Ernst des Lebens beginnt mit der Schuleingangsuntersuchung.

Hierunter versteht man die schulärztliche Untersuchung, welche Defizite ein Kind noch aufweist und ob es zum Zeitpunkt der Einschulung voraussichtlich schulreif sein wird oder nicht.

Dies ist insofern relevant, als die Schulreife später darüber entscheidet, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird – was in NRW freilich nur in eng begrenzten Fällen denkbar ist.

Darüber hinaus weisen Defizite nicht nur auf notwendige Unterstützungsmaßnahmen hin, sondern können die Gefahr beinhalten, dass die Schule später auf sonderpädagogischen Förderbedarf hinausmöchte, also ein AO-SF-Verfahren einleiten möchte.

Wenn Sie Sorgen oder Fragen haben, zögern Sie deshalb nicht und rufen mich an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Einschulungsuntersuchung geben.

Anwalt für Schulrecht - Nordrheinwestfalen

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und Schuleingangsuntersuchung Rheinland-Pfalz

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Anwalt für Schulrecht - FAQ

Was muss ich für die Einschulungsuntersuchung in NRW wissen?

Muss man an einer Schuleingangsuntersuchung teilnehmen?

Die Rechtsgrundlage ist durchaus wackelig, da es sich um einen massiven Grundrechtseingriff handelt. Allerdings wird die Schuleingangsuntersuchung bereits der Schulpflicht zugeordnet, so dass man daran teilnehmen werden muss.

Dürfen Eltern der Schuleingangsuntersuchung in NRW beiwohnen?

Meistens dürfen Eltern der schulärztlichen Untersuchung beiwohnen, die Entscheidung treffen allerdings die Amtsärzte. Sofern dies für eine aussagekräftige Untersuchung erforderlich ist, dürfen sie auch Eltern ausschließen, wobei dies in diesem Alter eher ungewöhnlich ist.

Wie aussagekräftig sind Schuleingangsuntersuchungen?

Einschulungsuntersuchungen gelten als aussagekräftig, sind es aber selten. In dem Alter hängt ohnehin sehr viel von der Tagesform sowie dem Selbstbewusstsein eines Kindes ab, sich einer solchen Untersuchung zu stellen. Ist die Atmosphäre unangenehm, dann kann ein Kind auch mal „dichtmachen“.

Was sagen Schuleingangsuntersuchungen über die Einschulung aus?

Tendenziell werden die meisten Kinder als schulfähig erachtet, selbst wenn sie Defizite haben. Dies liegt in NRW allerdings auch daran, dass es nur sehr begrenzte Zurückstellungsmöglichkeiten gibt und Amtsärzte über die Jahre eine Kultur entwickelt haben, dass sowieso niemand zurückgestellt wird…

Möchte man ein Kind zurückstellen lassen, muss man die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung demnach argumentativ angreifen. Ob man dort Gehör findet, erscheint in NRW aber zweifelhaft.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Schuleingangsuntersuchung NRW

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Einschulungsuntersuchung geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz NRW übernehmen.

 

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