Entschuldigungspflicht & Attestpflicht in der Schule – § 20 BaySchO
Wer krank ist, kann der Schulpflicht nicht nachkommen. In Bayern besteht eine Entschuldigungspflicht von der Schule wegen Krankheit.
Hierbei kommt es in Bayern immer wieder zu Problemen dahingehend:
- Ob die Entschuldigung wegen Krankheit der Schule schriftlich zugegangen ist.
- Die Entschuldigung der Schule rechtzeitig zugegangen ist.
- Und ob die Entschuldigung der Eltern ausreicht oder die Schule die Attestpflicht wegen Krankheit oder gar eine amtsärztliche Untersuchung anordnet.
Für Fragen hierzu können Sie mich gerne für eine Erstberatung kontaktieren. Natürlich kann ich Ihren Fall auch in ganz Bayern übernehmen.
Weitere Informationen finden Sie nachstehend:
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Bayern
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Erkrankung & Attestpflicht Baden-Württemberg
Erkrankung & Attestpflicht Hessen
Erkrankung & Attestpflicht Niedersachsen
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§ 20 BaySchO
§ 20 BaySchO regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand als „krank“ im schulischen Sinne gilt, wie er dies kundtun muss und was passiert, wenn man dem Schüler nicht glaubt…
(1) 1Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2Im Fall fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. 3Außerschulische Einrichtungen der praktischen bzw. fachpraktischen Ausbildung sind darüber hinaus in der von der Schule festgelegten Weise zu unterrichten.
(2) 1Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen
- bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises oder
- wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen.
2In den Fällen von Satz 1 Nr. 2 kann die Schule auch die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 3Ein Zeugnis nach den Sätzen 1 und 2 ist der Schule innerhalb von zehn Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; wird es nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. 4Ein Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die die Ärztin oder der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.
Wie man sich richtig entschuldigt – Entschuldigungspflicht in Bayern
In welchen Fällen gibt es in Bayern eine Entschuldigungspflicht für Schüler?
Wer krank ist, muss sich entschuldigen und zwar nach der Norm unter Angabe des Grundes der Erkrankung. Ob die Vorgabe, den Grund der Erkrankung anzugeben, wirklich zulässig ist, erscheint zweifelhaft, da auch ein Arbeitnehmer ja keinen Grund angeben muss und das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch für Schüler gilt. Eine Ausnahme könnte natürlich für meldepflichtige Krankheiten gelten. Wer keinen Grund angibt, läuft indes Gefahr, dass die Entschuldigung nicht anerkannt wird.
Wer schreibt in Bayern die Entschuldigung an die Schule?
Schüler unter 18 Jahren können sich in Bayern (wie auch sonst in Deutschland) nicht selbst entschuldigen. Die Eltern müssen die Entschuldigung schreiben.
Müssen erkrankte Schüler in Bayern zum Arzt?
Grundsätzlich Nein.
Die Schule kann aber die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises oder wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen (Anordnung einer Attestpflicht).
Von sich aus muss zuvor aber niemand zum Arzt und es ist im Einzelfall zu prüfen, ob das im Ermessen stehende Verlangen der Schule gerechtfertigt ist (bspw. wer einen Gips hat, hat bekanntermaßen einen Gips. Das noch vom Arzt bestätigt zu Verlangen wäre nach meiner Auffassung Schikane).
Bis wann muss man sich in Bayern entschuldigen?
Unverzüglich heißt, ohne schuldhaftes Zögern. D.h.: Wer krank ist, muss sich entschuldigen, sobald dies irgendwie möglich ist.
Wie muss man sich in Bayern entschuldigen?
Dies ist nicht ausdrücklich geregelt. Da im Falle telefonischer Unterrichtung das Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung angeordnet wird, folgt daraus, dass ein Anruf erst einmal reicht.
Zu beachten ist, dass im Falle der fernmündlichen Unterrichtung binnen 2 Tagen eine schriftliche Mitteilung nachzureichen ist.
Was passiert, wenn die Krankmeldung zu spät abgegeben wurde?
Dies ist in der Praxis ein häufiges Problem, da Schulen dann dazu neigen, dies als nicht nur als unentschuldigtes Fehlen im Sinne der Schulpflicht, sondern auch als unentschuldigtes Fehlen im Sinne der Leistungserbringung zu sehen und dafür eine „6“ zu geben.
Explizit geregelt ist dies für das nachreichen eines ärztlichen Zeugnisses.
Sollten Sie hier Probleme haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Attestpflicht bei Erkrankungen in der Schule in Bayern
Wann kann eine Attestpflicht angeordnet werden?
Die Schule kann aber die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises oder wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen (Anordnung einer Attestpflicht).
Kann man etwas gegen die Attestpflicht tun?
Zumindest in den Fällen, bei denen eine Attestpflicht angeordnet wird, weil sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse eines Schülers „häufen“ oder „Zweifel an der Erkrankung“ bestehen, kann man im Einzelfall natürlich unterschiedlicher Meinung sein, wann dies erreicht ist und eine Attestpflicht angeordnet werden kann.
Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung beratend weiterhelfen oder in Ihrem konkreten Fall unterstützen.
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule in Bayern
Wann kann eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet werden?
Im Falle, wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen, kann sogar ein schulärztliches Zeugnis angeordnet werden, d.h. eine amtsärztliche Untersuchung!
Muss man an der amtsärztlichen Untersuchung teilnehmen?
Ja diese gehört zur Schulpflicht.
Kann man etwas gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule machen?
Man muss widerlegen, dass es Zweifel an der Erkrankung gibt.
Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung beratend weiterhelfen oder in Ihrem konkreten Fall unterstützen.
Ich habe noch Fragen zur Entschuldigung wegen Krankheit in der Schule, Attestpflicht der Schule oder Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule in Bayern
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema Entschuldigung wegen Krankheit in der Schule, Attestpflicht der Schule oder Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung durch die Schule Bayern, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.
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