Schulbezirkswechsel bei Grundschulen, Aufnahme in die 5. Klasse oder spätere Wechsel

Die „richtige“ Schule wird bei der Einschulung oder dem Wechsel in eine Gesamtschule, Realschule oder ein Gymnasium aus vielen Gründen immer wichtiger:

  • Bei Grundschulen vor allem unter der Erwägung, dass man zwangsläufig einem Schulbezirk zugeordnet wird, so dass man mit etwas Pech einer katastrophalen Schule zugeordnet werden kann.
  • Bei Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien kann es in Niedersachsen in der Sekundarstufe 1 auch Schulbezirke geben, dann gilt das Vorgesagte. Meist hat man aber freie Schulwahl, wobei sich Schulen aber inzwischen mitunter was die Sprachenfolge, Zusatzangebote etc. anbelangt unterscheiden.

Und liegen diese Gründe nicht bereits bei der Einschulung oder der Aufnahme in die Klasse 5 vor, so können sich auch später noch Gründe für einen Schulwechsel ergeben.

  • Probleme mit Lehrern,
  • Mobbing in der Schule,
  • wenn der Schüler sich besser oder schlechter entwickelt, so dass er die Schulform wechseln möchte,

Nachfolgend sehen Sie einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche anlässlich der Aufnahme in die Wunschschule oder eines späteren Schulwechsels, die anlässlich meiner Tätigkeit als Anwalt für Schulrecht immer wieder relevant werden.

Solche allgemeinen Informationen ersetzen selbstverständlich keine individuelle Betrachtung des konkreten Falles. Natürlich können Sie mich deshalb auch für eine Erstberatung kontaktieren bzw. übernehme ich Ihren Fall auch direkt gegenüber Schulen/Schulbehörden und Gerichten!

Anwalt für Schulrecht - Niedersachsen

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Niedersachsen

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Wunschschule Baden-Württemberg

Wunschschule Bayern

Wunschschule Hessen

Wunschschule NRW

und Wunschschule Rheinland-Pfalz

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Wie sind die Regeln für Schulbezirke und Schulbezirkswechsel sowie sonstige Schulwechsel in Niedersachsen?

Die Regelungen für Schulbezirke und Schulbezirkswechsel an eine andere Schule finden sich in § 63 NSchG (Niedersächsisches Schulgesetz). In Niedersachsen besteht die Besonderheit, dass solche Regelungen fakultativ sind und nicht nur bei Grundschulen, sondern auch im Sekundarbereich 1 gelten können.

Ohne Schulbezirke können die Schulen in Niedersachsen als Wahlschulen geführt werden, d.h. der Zugang und Schulwechsel bestimmen sich dann nach individuellen Regelungen.

Anwalt für Schulrecht - Info

Antrag auf Schulbezirkswechsel bei Grundschulen in Niedersachsen

Der Besuch der Wunschschule wird bei Grundschulen in Niedersachsen durch die Festlegung durch Schulbezirke erheblich erschwert. Man muss grundsätzliche die Schule besuchen, in der man wohnt – außer es gelingt, dass man einen Antrag auf Schulbezirkswechsel bewilligt bekommt.

Gleiches gilt, wenn man später die Grundschule wechseln möchte.

Näheres dazu unter dem Link Grundschule & Schulbezirkswechsel Niedersachsen

Anwalt für Schulrecht - Info

Aufnahme Gesamtschule, Realschule und Gymnasium in Niedersachsen

Wer in die 5. Klasse einer Gesamtschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums wechselt, kann in Niedersachsen weiterhin Schulbezirken ausgesetzt sein, was aber nicht allzu häufig der Fall ist. Ist dies der Fall, muss man einen Schulbezirkswechsel beantragen.

Ansonsten kann man sich – grundsätzlich – bei seiner Wunschschule anmelden. Ob man in der Wunschschule dann angenommen wird, ist eine andere Frage, wenn es mehr Bewerber als Schulplätze gibt, d.h. die Aufnahmekapazität überschritten wird.

Neben dem Wechsel auf die Wunschschule in der 5. Klasse kann es natürlich auch später zu Situationen kommen, bei denen man die Schule wechseln möchte. Wechselt man nur die Schulform, gibt es meist keine Probleme, solange die aufnehmende Schule Kapazitäten aufweist und nicht die Fächerreihenfolge dem entgegensteht. Will man indes zugleich die Schulform wechseln, dann wird dies deutlich komplizierter.

Näheres erfahren Sie unter dem Link Aufnahme Klasse 5 & Schulwechsel bei Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien und Schulwechsel in Niedersachsen.

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