Grundschulempfehlung Baden-Württemberg

AKTUELL: Die Grundschulempfehlung Baden-Württemberg soll wieder verbindlich werden.

Das Kultusministerium hat bereits mit dem Kompasstest dieses Verfahren gestartet, obwohl es noch keine gesetzliche Regelung gab, was ein durchaus bemerkenswerter Vorgang ist und rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit begründet.

Das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit noch, obwohl bereits in Elterngesprächen aktuell über die jeweils zu erwartenden Grundschulempfehlungen gesprochen wird.

Nach aktuellem Stand soll das Gesetzgebungsverfahren aber demnächst abgeschlossen werden, so dass zu befürchten ist, dass das Kultusministerium die Verbindlichkeit für die aktuellen Grundschulempfehlungen durchdrücken will.

Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, erfolgen hier auch aktualisierte Eintragungen.

Aktuelle Hinweise für die zu erwartende verbindliche Grundschulempfehlung erhalten Sie über meinen Beitrag auf anwalt.de:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/grundschulempfehlung-baden-wuerttemberg-geschichte-aktueller-stand-und-ausblick-226184.html

Bitte informieren Sie sich dort.

Für nähere Fragen rufen Sie mich an.

Anwalt für Schulrecht - Baden-Württemberg

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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Übertrittszeugnis, Probeunterricht Bayern

Grundschulempfehlung, Förderstufe, Querversetzung Hessen

Schullaufbahnempfehlung Niedersachsen

Grundschulempfehlung NRW

und Grundschulempfehlung Rheinland-Pfalz

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