Grundschulempfehlung Baden-Württemberg
Die Grundschulempfehlung BW ist seit einigen Jahren nicht mehr verbindlich.
Probleme können aber auftauchen:
- Wenn man in eine Privatschule wechseln möchte und diese eine bestimmte Grundschulempfehlung fordern.
- Auch bei öffentlichen Schulen kommt es immer häufiger dazu, dass man sehr offensiv angegangen wird, die Schule nicht zu besuchen, wenn man das Kind beispielsweise auf einem Gymnasium anmelden will, das Kind aber nur eine Realschulempfehlung hat.
Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich und ich kann Ihnen als erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiterhelfen.
Mehr zu den Themen finden Sie zudem nachstehend:

Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
und Rheinland-Pfalz
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
und Rheinland-Pfalz

Aufnahmeverordnung BW
Die Voraussetzungen der Grundschulempfehlung werden in § 1 Aufnahmeverordnung Baden-Württemberg geregelt:
(2) Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, in die insbesondere die schulischen Leistungen, das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die bisherige Entwicklung des Kindes einfließen. Sie basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte und einer regelmäßigen Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes und orientiert sich prognostisch an den Anforderungen der weiterführenden Schularten.
(3) Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung nach Absatz 2 vorliegen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Hinsichtlich der schulischen Leistungen kann als Orientierungshilfe dienen, dass den Anforderungen des Gymnasiums in der Regel entsprochen wird, wenn in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht wurde; den Anforderungen der Realschule bei einem Durchschnitt in diesen Fächern von mindestens befriedigend (3,0).
Die wichtigste Norm ist aber § 3 Aufnahmeverordnung BW, wonach die Grundschulempfehlung nicht verbindlich ist:
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besucht. Sie legen die Grundschulempfehlung nach § 5 Absatz 2 Satz 5 SchG der aufnehmenden Schule bei der Anmeldung vor.

Was mache ich, wenn die Schule eine bestimmte Grundschulempfehlung verlangt?
Bei öffentlichen Schulen sind alle Aussagen, dass man ein Kind nicht aufnehme, weil es eine bestimmte Grundschulempfehlung nicht hat, unzulässig.
Nach meiner Meinung müsste eigentlich dasselbe für Privatschulen gelten, denn § 3 Aufnahmeverordnung BW stellt klar, dass man freie Schulwahl hat. Die Privatschulen stellen sich allerdings fast immer quer und die Schulämter halten sich heraus.
Verlangen Privatschulen demnach eine bestimmte Grundschulempfehlung, ist es der kürzeste Weg, über die Grundschule eine Änderung der Grundschulempfehlung in Angriff zu nehmen, wenn man Anhaltspunkte hat, dass diese zu schlecht ausgefallen ist.
Als erfahrener Anwalt für Schulrecht kann ich Sie hierzu gerne beraten und auch in ganz BW unterstützen.

Ich habe noch Fragen zur Grundschulempfehlung BW
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich gut einschätzen, wo mögliche Chancen einer Änderung der Grundschulempfehlung liegen. Darüber hinaus kann ich Ihren Fall natürlich auch in ganz Baden-Württemberg gerne übernehmen.

Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.