Die schulärztliche Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg (Schuleingangsuntersuchung BW)
Der Ernst des Lebens beginnt mit der Einschulungsuntersuchung.
Hierunter versteht man die schulärztliche Untersuchung, welche Defizite ein Kind noch aufweist und ob es zum Zeitpunkt der Einschulung voraussichtlich schulreif sein wird oder nicht.
Die schulärztlichen Einschulungsuntersuchungen finden in Baden-Württemberg meist im Kindergarten statt. Da sie inzwischen sehr frühzeitig erfolgen, sind viele Eltern sehr verunsichert, dass so frühzeitig Weichen für die Einschulung gestellt werden sollen.
Wenn Sie Sorgen oder Fragen haben, zögern Sie deshalb nicht und rufen mich an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Einschulungsuntersuchung geben.

Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
und Rheinland-Pfalz
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Regelung der Einschulungsuntersuchung in der Schuluntersuchungsverordnung
Die rechtlichen Grundlagen für die Einschulungsuntersuchung finden sich in der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung) vom 8. Dezember 2011 (SchulUV BW).
Damit hat Baden-Württemberg den Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung im Bundesvergleich sehr früh angesetzt: Die schulärztliche Untersuchung erfolgt 24 bis 15 Monate vor der Einschulung!
Insofern muss man sich natürlich fragen, in welcher Form die Einschulungsuntersuchung dann überhaupt schon dazu beitragen kann, ob ein Kind später schulreif ist oder nicht. Damit werden erst einmal in erheblichem Umfange Kompetenzen auf den Schulleiter übertragen.
Allerdings kann der Schulleiter sich auch bei der späteren Entscheidung, ob ein Kind schulreif ist oder nicht, einer erneuten schulärztlichen Unterstützung bedienen.

FAQ: Was muss ich für die Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg wissen?
Muss man an einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen?
Die Rechtsgrundlage ist durchaus wackelig, da es sich um einen massiven Grundrechtseingriff handelt, aufgrund der Regelung durch Rechtsverordnung wird man allerdings nicht mehr umhinkommen.
Dürfen Eltern der Einschulungsuntersuchung beiwohnen?
Meistens dürfen Eltern der schulärztlichen Untersuchung beiwohnen, die Entscheidung treffen allerdings die Ärzte. Sofern dies für eine aussagekräftige Untersuchung erforderlich ist, dürfen sie auch Eltern ausschließen, wobei dies in diesem Alter eher ungewöhnlich ist.
Wie aussagekräftig sind Einschulungsuntersuchungen?
Einschulungsuntersuchungen gelten als aussagekräftig, sind es aber selten. In dem Alter hängt ohnehin sehr viel von der Tagesform sowie dem Selbstbewusstsein eines Kindes ab, sich einer solchen Untersuchung zu stellen. Ist die Atmosphäre unangenehm, dann kann ein Kind auch mal „dichtmachen“.
Was sagen Einschulungsuntersuchungen über die Einschulung aus?
Tendenziell werden die meisten Kinder als schulfähig erachtet, selbst wenn sie Defizite haben. Möchte man ein Kind zurückstellen lassen, muss man die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung demnach argumentativ angreifen.

Ich habe noch Fragen zur Einschulungsuntersuchung
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Einschulungsuntersuchung geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz BW übernehmen.

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