Schulbezirkswechsel bei Grundschulen, Aufnahme in die 5. Klasse oder spätere Wechsel bei Gemeinschaftsschulen, Realschulen oder Gymnasien
Die „richtige“ Schule wird bei der Einschulung oder dem Wechsel in eine Gemeinschaftsschule, Realschule oder ein Gymnasium aus vielen Gründen immer wichtiger:
- Bei Grundschulen vor allem unter der Erwägung, dass man zwangsläufig einem Schulbezirk zugeordnet wird, so dass man mit etwas Pech einer katastrophalen Schule zugeordnet werden kann.
- Bei Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien hat man zwar freie Schulwahl, hier unterscheiden sich Schulen aber inzwischen mitunter was die Sprachenfolge, Zusatzangebote etc. anbelangt.
Und liegen diese Gründe nicht bereits bei der Einschulung oder der Aufnahme in die Klasse 5 vor, so können sich auch später noch Gründe für einen Schulwechsel ergeben.
- Probleme mit Lehrern,
- Mobbing in der Schule,
- wenn der Schüler sich besser oder schlechter entwickelt, so dass er die Schulform wechseln möchte,
Nachfolgend sehen Sie einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche anlässlich der Aufnahme in die Wunschschule oder eines späteren Schulwechsels, die anlässlich meiner Tätigkeit als Anwalt für Schulrecht immer wieder relevant werden.
Solche allgemeinen Informationen ersetzen selbstverständlich keine individuelle Betrachtung des konkreten Falles. Natürlich können Sie mich deshalb auch für eine Erstberatung kontaktiere bzw. übernehme ich Ihren Fall auch direkt gegenüber Schulen/Schulbehörden und Gerichten!

Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
und Rheinland-Pfalz
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Antrag auf Schulbezirkswechsel bei Grundschulen in Baden-Württemberg
Der Besuch der Wunschschule ist bei Grundschulen in Baden-Württemberg durch die Festlegung durch Schulbezirke erheblich erschwert. Man muss grundsätzliche die Schule besuchen, in der man wohnt – außer es gelingt, dass man einen Antrag auf Schulbezirkswechsel bewilligt bekommt.
Gleiches gilt, wenn man später die Grundschule wechseln möchte.
Näheres dazu unter dem Link Grundschule & Schulbezirkswechsel BW

Aufnahme Gemeinschaftsschule, Realschule und Gymnasium in Baden-Württemberg
Wer in die 5. Klasse einer Gemeinschaftsschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums wechselt, hat zumindest nicht mehr mit Schulbezirken zu kämpfen und kann sich – grundsätzlich – in seiner Wunschschule anmelden. Ob man in der Wunschschule dann angenommen wird, ist eine andere Frage, wenn es mehr Bewerber als Schulplätze gibt, d.h. die Aufnahmekapazität überschritten wird.
Neben dem Wechsel auf die Wunschschule in der 5. Klasse kann es natürlich auch später zu Situationen kommen, bei denen man die Schule wechseln möchte. Wechselt man nur die Schulform, gibt es meist keine Probleme, solange die aufnehmende Schule Kapazitäten aufweist und nicht die Fächerreihenfolge dem entgegensteht. Will man indes zugleich die Schulform wechseln, dann spielt zudem die multilaterale Versetzungsordnung eine Rolle.
Näheres erfahren Sie unter dem Link Aufnahme Klasse 5 & Schulwechsel bei Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien und Schulwechsel.