Grundschulförderklassen in Baden-Württemberg – die Vorschule
Grundschulförderklassen sind das, was man im Volksmund als „Vorschule“ bezeichnet.
Heute gibt es solche Vorschulen nur noch in wenigen Bundesländern. Sie fungieren dann als Bindeglied zwischen Kindergarten und der Einschulung in eine Grundschule.
Allerdings besuchen heute nicht mehr alle Kinder eine Vorschule in Form der Grundschulförderklassen, sondern nur sehr selten und wenn dies seitens der Schulen angeordnet ist.
Manche Familien möchten, dass ihre Kinder eine Grundschulförderklasse besuchen, meistens sind Familien allerdings (zurecht) sehr misstrauisch, was Grundschulförderklassen anbelangt und möchten nicht, dass Ihre Kinder dort hingehen.
Sind Sie unsicher oder besorgt wegen der Grundschulförderklasse, können Sie mich natürlich immer wegen einer Erstberatung anrufen und ich kann Ihnen aus meiner langjährigen Erfahrung im Schulrecht weiterhelfen!
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
schulvorbereitende Einrichtungen Bayern
Vorklasse & Eingangsstufe Hessen
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Baden-Württemberg
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
schulvorbereitende Einrichtungen Bayern
Vorklasse & Eingangsstufe Hessen
Grundschulförderklasse BW – § 5a Schulgesetz Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind die Grundschulförderklassen in § 5a Schulgesetz Baden-Württemberg geregelt:
-
§ 5a SchulG Baden-Württemberg – Grundschulförderklassen
(1) Für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, sollen Förderklassen eingerichtet werden. Sie haben die Aufgabe, die zurückgestellten Kinder auf den Besuch der Grundschule vorzubereiten.
(2) Die Förderklassen werden an Grundschulen geführt. Der Schulleiter der Grundschule ist zugleich Leiter der Förderklasse. Für die Einrichtung gilt § 30 entsprechend.
(3) Für den Besuch der Grundschulförderklasse kann eine Gebühr erhoben werden. Das Kultusministerium regelt durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Höhe der Gebühr einschließlich Gebührenermäßigungen und das Verfahren des Einzugs. § 24 des Landesgebührengesetzes gilt entsprechend.
Soll mein Kind in eine Grundschulförderklasse? Muss mein Kind in eine Grundschulförderklasse?
Sind Grundschulförderklassen zu empfehlen?
Eher nein, da dort meist Kinder „gesammelt“ werden, die erhebliche Defizite aufweisen und die deshalb einer hohen Gefahr ausgesetzt sind, dass sie mit der Einschulung in den sonderpädagogischen Förderbedarf verschoben werden sollen.
Das Niveau der Grundschulförderklassen hat in den letzten Jahren zudem stark nachgelassen und man läuft Gefahr, selbst in dieses Raster zu gelangen.
Muss man im Falle einer Zurückstellung von der Schule in eine Grundschulförderklasse?
Es gibt keinen Automatismus, dass ein zurückgestelltes Kind eine Grundschulförderklasse besuchen muss, zumal dies auch davon abhängen wird, ob es überhaupt Grundschulförderklassen in der Region gibt, denn besonders weit verbreitet ist das Netz der Grundschulförderklassen in Baden-Württemberg nicht.
Die Anordnung des Besuchs einer Grundschulförderklasse erfolgt separat und bedarf einer nachvollziehbaren Begründung.
Natürlich tun die Schulen ungeachtet dessen gerne so, als müsse man die Grundschulförderklasse besuchen, so dass man rasch unter Druck gerät, mitunter wird auch die Zurückstellung von der Schule davon abhängig gemacht.
Sind Sie in einer solchen Situation, können Sie sich gerne an mich wenden und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung gerne weiterhelfen.
Ich habe noch Fragen zur Grundschulförderklasse
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für alle Fragen rund um die Grundschulförderklasse geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz BW übernehmen.
Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.