Aufnahme Klasse 5 & Schulwechsel bei Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien und Schulwechsel

Wer in die 5. Klasse einer Gemeinschaftsschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums wechselt, kann in Niedersachsen weiterhin Schulbezirken ausgesetzt sein. Zumindest für den Sekundarbereich 1 ist es noch möglich, Schulbezirke festzulegen.

Sind keine Schulbezirke festgelegt, kann man sich grundsätzlich in seiner Wunschschule anmelden.

  • Die Schullaufbahnempfehlung in Niedersachsen ist für die Aufnahme in die 5. Klasse nicht mehr verbindlich, so dass man sich auch in jeder beliebigen Schulform grundsätzlich gleichberechtigt anmelden kann.
  • Ob man in der Wunschschule dann genommen wird, hängt im Ergebnis dann davon ab, ob dort genügend Schulplätze vorhanden sind und wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist und man keinen Schulplatz bekommen hat, ob das Aufnahmeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Wenn man nach der 5. Klasse die weiterführende Schule wechseln möchte, geht es gleichsam vor allem um Ressourcen, d.h. wechseln kann man grundsätzlich dann, wenn die andere Schule Platz hat. Problematischer sind die Fälle, wenn man zudem die Schulform wechseln will, da dies dann den Beschränkungen unterliegt.

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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Aufnahme Klasse 5 Baden-Württemberg

Aufnahme Klasse 5 Bayern

Aufnahme Klasse 5 Hessen

Aufnahme Klasse 5 NRW

und Aufnahme Klasse 5 Rheinland-Pfalz

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Anwalt für Schulrecht - Info

Aufnahme Klasse 5 in Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien in Niedersachsen

Wurden Schulbezirke festgelegt, dann muss man in dem betreffenden Schulbezirk wohnen, um aufgenommen zu werden oder einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen, d.h. die Voraussetzungen des §§ 63 Abs. 3 & 4 NSchG müssen vorliegen.

Außerhalb der Festlegung von Schulbezirken, treten Probleme bei der Aufnahme in die 5. Klasse von Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien immer dann auf, wenn es mehr Bewerber als Schulplätze gibt – was auch in Niedersachsen zusehends bei beliebten Schulen der Fall ist.

Die Aufnahme in die 5. Klasse in Niedersachsen erfolgt inzwischen fast immer über sogenannte Auswahlverfahren und wenn man dann keinen Schulplatz bekommt, muss man sich über ein Widerspruchsverfahren dagegen wehren.

Dies ist in Niedersachsen sehr undurchsichtig, da es keine eindeutigen Regelungen für Auswahlverfahren gibt, so dass die Schulen viele Kriterien anwenden und dann im Zweifel die Verwaltungsgerichte entscheiden müssen, ob dies so zulässig war oder nicht.

Insofern gibt es sehr viele verschiedene Varianten, die Schulen in Niedersachsen anwenden, so dass ich keine allgemeinen Angaben machen kann, was zulässig ist und was nicht und man muss natürlich auch im Einzelfall erst einmal wissen, was die Schule überhaupt gemacht hat.

Wenn Sie eine Ablehnung der Aufnahme in die Wunschschule erhalten haben, können Sie mich aber gerne kontaktieren und ich kann dann eine Akteneinsicht bei der Schule anfordern und Ihnen aus meiner Erfahrung sagen, inwiefern wir Chancen haben und wie wir diese durchsetzen können.  Hierbei sollten Sie rasch agieren, da möglicherweise auch Mitbewerber Rechtsmittel einlegen und irgendwann ist die Schule voll…

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Schulwechsel in einer weiterführenden Schule in Niedersachsen

Bei weiterführenden Schulen in Niedersachsen sind spätere Schulwechsel davon abhängig, ob Kapazitäten der aufnehmenden Schule bestehen, was heutzutage gerade bei Gesamtschulen immer problematischer wird, da diese meist bereits in der 5. Klasse bis zum Anschlag voll sind und sich hiernach meist nichts mehr ändert.

Noch problematischer wird es dann, wenn nicht nur die Schule, sondern zugleich auch die Schulform gewechselt werden soll.

Natürlich helfe ich Ihnen auch hier gerne weiter.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Aufnahme in die 5. Klasse oder einem späteren Schulwechsel in Niedersachsen

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Aufnahme in die 5. Klasse oder einen späteren Schulwechsel geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Niedersachsen übernehmen.

 

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