Pädagogische Maßnahmen in Hessen – Strafarbeiten, Vor die Tür stellen usw.
Wer kennt es nicht noch aus seiner Schulzeit:
- Die Eintragung im Mitteilungsheft an die Eltern, wenn im Unterricht gestört wurde, Arbeitsmaterialien fehlten usw.
- Die Einladung zum Elterngespräch, mitunter angekündigt mit „jetzt ist es mal wieder soweit“.
- Die Strafarbeit, wenn im Unterricht geschwätzt wurde.
- Das Vor-die Tür-stellen, wenn der Lärmpegel ansonsten nicht mehr runterging.
All dies sind „Erziehungsmaßnahmen im Sinne des § 82 Abs. 1 Schulgesetz Hessen, ohne dass man wusste, dass dies bereits ein formaler Akt ist.
Ist Ihr Kind der Sündenbock für alles oder wird es ungerecht bestraft, sollten Sie auch hier aufpassen, weil man dann rasch die Schwelle zu den Ordnungsmaßnahmen überschreiten kann. Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an! Ich berate Sie aus jahrelanger Erfahrung mit diesen Themenbereichen.
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Hessen
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Erziehungsmaßnahmen Baden-Württemberg
Erziehungsmittel Niedersachsen
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Erziehungsmaßnahmen Baden-Württemberg
Erziehungsmittel Niedersachsen
Schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens und Elterngespräch
Beliebt sind Erziehungsmaßnahmen, die zu den Eltern durchgreifen, weil Lehrer dann gleich prüfen können, wie Eltern sich verhalten und wie weit man Druck aufbauen kann.
Auf den ersten Blick mag eine solche Korrespondenz über das Mitteilungsheft, ein offizielles Schreiben oder im Rahmen eines Elterngesprächs demnach nicht besonders wichtig erscheinen, hier werden aber oftmals zwischenmenschliche Grundlagen gesetzt, auf denen es dann rasch gegen den Schüler weitergeht.
Aus zahlreichen Telefonaten weiß ich nur allzu gut, was alles schieflaufen kann. Beispielhaft sei nur erwähnt:
- Gegendruck oder Deeskalation?
- Private Informationen über das eigene Kind?
- Befreiung von der Schweigepflicht?
- Einlassen auf Therapien?
- Freundlich oder bestimmt?
- Protokoll des Gesprächs?
Kurzum: Alles hat eine Relevanz und alles kann schwerwiegende Folgen haben, wenn man sich falsch verhält. Vorhaltungen bleiben für ewig bestehen, auf dieser Basis entwickeln sich oft Stigmatisierungen und hieraus wiederum Eigendynamiken usw.
Man sollte dies demnach durchaus ernst nehmen, denn häufig höre ich im Nachgang zu solchen Beratungen, dass man quasi überrollt wurde, kaum zu Wort kam, sich aus einer Drucksituation auf Dinge eingelassen hatte, die man später bereute usw.
Immer dann, wenn Mitteilungen an die Eltern an Dynamik gewinnen oder man zu Gesprächen geladen wird, sollte man dies demnach ernst nehmen, denn rasch entwickeln sich Dinge, die man nicht vorhergesehen hat und man ist in einer Situation, aus der man nur noch schwer wieder herauskommt.
Ich kann Ihnen hierzu aus meiner jahrelangen Erfahrung im Schulrecht im Wege einer Erstberatung gerne weiterhelfen, wie man sich in solchen Situationen am besten verhält. Es ist immer besser, wenn solche Probleme gar nicht erst auftreten, als wenn man diese wieder rückgängig machen muss.
Strafarbeiten, Vor-die-Tür-stellen/ Trainingsraum
Bei diesen Erziehungsmaßnahmen handelt es sich um den alltäglichen niederschwelligen Bereich – bei dem es natürlich auch mal den falschen treffen kann…
Wer kennt es nicht:
- Die ganze Klasse ist laut, der Lehrer pickt willkürlich jemanden heraus (meistens jemanden, den er sowieso schon auf dem Kieker hat).
- Ein unauffälliger Schüler möchte in Ruhe gelassen werden und wird vom Lehrer ermahnt, weil er mit dem anderen Schüler selbst keinen Stress haben möchte.
- Eine ganze Gruppe soll (als unzulässige Gruppenstrafe) bestraft werden, weil es am Gruppentisch laut war.
All diesen Konstellationen ist gemein, dass diese natürlich rechtswidrig, andererseits auch alltäglich sind.
Kommt so etwas mal vor, dann ist es halt so. Mal trifft es den einen, mal den anderen und man kann sich ja nicht wegen jeder niederschwelligen Strafe in der Schule beschweren, sonst gilt man rasch als Helikoptereltern…
Häuft sich so etwas aber, dann ist es natürlich geboten, zu reagieren, denn dies geht oftmals in die Größenordnung einer Ordnungsmaßnahme über.
Ich habe noch Fragen zu pädagogischen Maßnahmen in Hessen
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps bei pädagogischen Maßnahmen in der Schule geben insbesondere auch unter dem Aspekt, ob ein Eingreifen schon notwendig ist. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Hessen übernehmen.
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