Schulpflicht NRW
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in NRW hat, der unterliegt gem. § 34 Schulgesetz NRW der Schulpflicht in NRW:
- 34 SchulG NRW
(1) Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Besteht eine Meldeadresse in Nordrhein-Westfalen, wird dort der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt widerlegbar vermutet.
Hierbei kommt es in NRW wegen der Vermutungsregelung hinsichtlich der Meldeadresse immer wieder zu Schwierigkeiten, wenn man sich gar nicht mehr in NRW aufhält, aber polizeilich weiterhin in NRW gemeldet ist. Sollten Sie hier Schwierigkeiten haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Wer in NRW seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist gem. § 43 SchulG verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.
Wer der Schulpflicht in NRW nicht nachkommen kann, muss sich hierfür wegen Krankheit entschuldigen (§ 43 Abs. 2 SchulG NRW) oder einen Antrag auf Beurlaubung von der Schule in NRW (§ 43 Abs. 4 SchulG NRW) stellen.
Mehr Informationen finden Sie nachstehen. Natürlich können Sie mich wegen Ihres individuellen Problems jederzeit auch direkt kontaktieren.
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in NRW
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in NRW
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Entschuldigung bei Krankheit/ Attestpflicht und Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung
Ein immer wieder relevantes Thema ist die Frage, wie man sich ordnungsgemäß entschuldigt und ab wann man eine Attestpflicht erhalten kann:
- Wurde die Entschuldigung rechtzeitig und in der richtigen Form in der Schule abgegeben?
- Wann kann die Schule eine Attestpflicht anordnen?
- Was kann man bei einer Attestpflicht tun?
- Was passiert bei einer amtsärztlichen Untersuchung?
Schauen Sie hierzu bitte bei dem Link Entschuldigung bei Krankheit und Attestpflicht in NRW.
Beurlaubung von der Schule
Die Beurlaubung von der Schule gehört ebenfalls zu den Ausnahmen von der generellen Schulpflicht.
Wer sich von der Schule beurlauben lassen möchte, muss dies beantragen. Neben Standardfällen im Zusammenhang mit der Religion oder politischen Veranstaltungen ist dies in der Praxis allerdings schwer und hängt vom Einzelfall ab.
Schauen Sie hierzu bitte bei dem Link Beurlaubung von der Schule in NRW.