Realschulabschluss und Abitur in NRW

Bei Schulabschlüssen wie dem Realschulabschluss und dem Abitur gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, weswegen man durchfallen kann.

Wie kann man sich gegen das Nichtbestehen des Realschulabschluss oder des Abiturs in NRW wehren?

Allgemein gilt: Man sollte auch bei beim Realschulabschluss und dem Abitur in NRW sofort handeln, denn je länger der Fall vor sich hinplätschert, desto mehr nähert man sich den Sommerferien an und dann gelten Lehrer für bis zu 6 Wochen nicht als erreichbar und man befindet sich rasch im neuen Schuljahr.

Ich kann Sie als erfahrender Anwalt im Schulrecht bei Widerspruchsverfahren gegen das Nichtbestehen des Realschulabschlusses und des Abiturs gerne unterstützen.  Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Prüfungsarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen… Melden Sie sich bei Bedarf einfach.

Anwalt für Schulrecht - Nordrheinwestfalen

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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Realschulabschluss und Abitur Baden-Württemberg

Realschulabschluss und Abitur Bayern

Realschulabschluss und Abitur Hessen

Realschulabschluss und Abitur Niedersachsen

und Realschulabschluss und Abitur Rheinland-Pfalz

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Realschulabschluss (APO S1) & Abitur (APO GOSt)

Die Regelungen für den Realschulabschluss findet man in der APO S1.

Die Regelungen für das Abitur findet man in der APO GOSt.

Anwalt für Schulrecht - Info

Was mache ich, wenn ich durch die Realschulabschlussprüfung oder das Abitur gefallen bin in NRW?

Zunächst einmal ist es sehr wichtig, die Grundlagen zu sichern. Dabei kann ich Ihnen gerne helfen:

  • Rufen Sie mich an, damit ich im Wege der Akteneinsicht die Klausuren erhalte, wegen der man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist.
  • Sollte es an mündlichen Prüfungen gelegen haben, dass man durch den Realschulabschluss oder das Abitur gefallen ist, dann sollte man immer ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Wir überprüfen dann gemeinsam, welche Erfolgsaussichten bestehen. Ich arbeite mit Lehrern zusammen, die ich hinsichtlich einer fachkundigen Überprüfung der Leistungen vermitteln kann. Rufen Sie mich bei Bedarf einfach an!

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Abiturprüfung und dem Realschulabschluss in NRW

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich mit Ihnen erst einmal Chancen und Risiken durchgehen und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

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