Schulnoten/ Übertrittszeugnis Bayern Sitzenbleiben/ Realschulabschluss/ Abitur in Bayern

Mit den zahlreichen Problemen, den man tagtäglich in der Schule ausgesetzt wird, gerät mitunter in Vergessenheit, warum man eigentlich in die Schule geht:

  • Um etwas zu lernen und dafür natürlich auch gerecht bewertet zu werden,
  • nicht sitzenzubleiben
  • und irgendwann möglichst den Mittelschulabschluss, Realschulabschluss oder das Abitur zu machen.

Zu den anderen Themen gehört dieses Thema insofern, als es fast immer eine Verquickung dahingehend gibt, dass Lehrer den betroffenen Schüler aus welchen Gründen auch immer nicht leiden konnten und das dann auch mal an den Noten ausgelassen wird… Wobei dies zum Glück nicht immer, aber immer öfter vorkommt.

Ist eine Schulnote ungerecht, wurde eine Nichtversetzung ausgesprochen oder hat man den Schulabschluss nicht oder schlechter als gewünscht bestanden, dann können Sie mich natürlich auch wegen einer Erstberatung gerne kontaktieren. Aus meinen langjährigen Erfahrungen als Anwalt für Schurecht kann ich Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten einzuschätzen und wenn Sie dies wünschen, kann ich natürlich auch Ihre Interessen als Anwalt in ganz Bayern vertreten. Hierzu kooperiere ich mit Lehrern, die auf Wunsch Klausuren nachprüfen und Anhaltspunkte für Bewertungsfehler aufzeigen.

Weitere Informationen mit weiteren Links zu diesen Themen finden Sie zudem nachstehend.

Anwalt für Schulrecht - Bayern

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Bayern

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Schulnoten Baden-Württemberg

Schulnoten Hessen

Schulnoten Niedersachsen

Schulnoten NRW

und Schulnoten Rheinland-Pfalz

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Schulnoten in Bayern

Das Thema Schulnoten zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Schuljahr. Nur leider wird oftmals zwischendurch die Relevanz unterschätzt und der kurzzeitige Ärger ebnet dann wieder ab und man bekommt die Quittung dann oftmals unversehens am Schuljahresende, wenn man eine Nichtversetzung erhält oder den Schulabschluss nicht erreicht haben soll.

Deshalb sollten Sie bei Notenstreitigkeiten während des Schuljahres in Erwägung ziehen, sofort anzusetzen, bevor man am Ende des Schuljahres dann richtigen Problemen hinterherläuft. Wie überall gilt auch hier: Wer möglichst frühzeitig ansetzt, der hat die besten Chancen!

Mehr Informationen erhalten Sie über den Link Schulnoten in Bayern und ich kann Ihnen natürlich auch gerne weiterhelfen.

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Übertrittszeugnis Bayern/Probeunterricht Bayern

Das Übertrittszeugnis ist in Bayern nach wie vor ein großes Thema, da es nach wie vor Verbindlichkeit aufweist, d.h. dass Schüler nur die Schulformen (Gymnasium/ Realschule oder Mittelschule) besuchen durften, für die sie eine entsprechendes Übertrittszeugnis erhalten haben:

  • Schüler mit Übertrittszeugnis Gymnasium dürfen in Bayern auf das Gymnasium (und natürlich auch alle anderen Schulformen)
  • Schüler mit Übertrittszeugnis Realschule dürfen in Bayern auf die Realschule (und natürlich auch auf eine Mittelschule).
  • Im Übrigen müssen die Schüler auf eine Mittelschule.

Bringt das Übertrittszeugnis nicht das gewünschte Ergebnis, kann man natürlich versuchen, dieses anzufechten. Es ist ja ein ganz normales Zeugnis und wenn man Anhaltspunkte dafür hat, dass die Notenbildung rechtswidrig erfolgte, kann man die Schulnoten und damit im Ergebnis auch das Übertrittszeugnis anfechten. Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich. Als erfahrener Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen auch beim Übertrittszeugnis Bayern weiterhelfen.

Darüber hinaus gibt es als zweite Stufe noch den Probeunterricht in Bayern. Wer diesen besteht, darf die gewünschte Schulform besuchen, auch wenn er nicht das entsprechende Übertrittszeugnis aufweist.

Auch beim Probeunterricht kann es zu unterschiedlichen Sichtweisen kommen und wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass dort mit der Notenbildung etwas schiefgelaufen ist, dann kann man auch dies anfechten. Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich. Als erfahrener Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen auch beim Probeunterricht Bayern weiterhelfen.

Mehr Informationen zum Thema Übertrittszeugnis Bayern & Probeunterricht Bayern erhalten Sie zudem über vorstehenden Link.

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Sitzenbleiben – Nichtversetzung in Bayern

Natürlich sollte jeder über das Schuljahr informiert werden, wenn es knapp wird. Das ist in Bayern aber nur selten der Fall, „blaue Briefe“ oder ähnliche Warnungen gibt es nur sehr selten. Und von der Nichtversetzung erfährt man oftmals erst durch die Notenkonferenz oder das Zeugnis.

In diesen Fällen ist Eile geboten, denn wenn die Ferien erst einmal losgegangen sind, ist es regelmäßig schwer, Lehrer zu erreichen und eine erfolgreiche Änderung der Entscheidung herbeizuführen.

Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich möglichst bereits beim ersten Anzeichen, dass es schiefläuft, dann kann man Entscheidungen oftmals noch verhindern bzw. zumindest kann man dann noch rechtzeitig Dinge in Bewegung setzen, um die Chancen zu maximieren.

Mehr Informationen zum Thema Sitzenbleiben – Nichtversetzung in Bayern erhalten Sie zudem über vorstehenden Link.

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Realschulabschluss, Abitur in Bayern

Dasselbe „Spiel“ wie bei Nichtversetzungen gibt es auch bei Schulabschlüssen: Es kommt oftmals überraschend.

Auch hier sollte man möglichst frühzeitig eingreifen, wenn ungerechte Unterkurse im Vorfeld des Abiturs entstehen, da mitunter im letzten Halbjahr dann plötzlich noch ein weiterer hinzukommt und die Grenze für Unterkurse überschritten wird. Daneben kann es einen natürlich auch in der Abiturprüfung oder Realschulabschlussprüfung unvermittelt treffen.

Als erfahrener Anwalt kann ich Ihnen natürlich gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung bei einer Ersteinschätzung helfen und Ihre Interessen gerne auch in ganz Bayern vertreten.

Mehr zum Thema Realschulabschluss/Abitur erfahren Sie über vorstehenden Link.

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