ADHS & Schule Rheinland-Pfalz
Es gibt alle möglichen Verhaltensauffälligkeiten in der Schule, wobei ADHS und ADS auch in Rheinland-Pfalz die bekanntesten und auch im schulischen Bereich anerkanntesten Varianten sind.
- Der Vorteil von ADHS / ADS ist, dass die Schulen es zumindest kennen und damit meist auch grundsätzlich anerkennen – es sei denn Sie haben einen ADHS-Gegner als Lehrer, der die Diagnose ADHS ohnehin grundsätzlich in Frage stellt und Sie als Eltern dafür verantwortlich machen möchte, das Kind nicht richtig erzogen zu haben….
- Der Nachteil von ADHS / ADS ist, dass Schulen dann meistens dieselben Ideen haben, was mit ADHS-Schülern zu tun ist…
Wie gehe ich mit ADHS in der Schule richtig um?
ADHS lebt von Erfahrung und richtigem Taktieren.
Im Umgang mit der Schule stellen sich bei ADHS meist dieselben Fragen:
- Soll ich der Schule mitteilen, dass mein Kind ADHS hat oder abwarten?
- Soll ich die Schule bei ADHS von der ärztlichen Schweigepflicht befreien?
- Soll ich mich bei ADHS auf Therapien einlassen?
- Soll ich bei ADHS Medikamente nehmen?
- Soll ich bei ADHS eine Schulbegleitung über das Jugendamt beantragen?
Bei all dem, sollte man mehr als vorsichtig sein und nie vorschnell der Schule zu viele Informationen geben. Unabhängig davon ist es eine Frage des Einzelfalls und taktischer Erwägungen, wieweit man der Schule bei ADHS entgegenkommt, um möglicherweise Schlimmeres zu verhindern.
Ich habe seit 2007 zahlreiche ADHS-Fälle begleitet und kann Ihnen im Einzelfall gerne mit einer telefonischen Erstberatung weiterhelfen, wie Sie sich in Ihrem konkreten Fall am besten verhalten.
Ungeachtet einer solchen präventiven Einschätzung, kann es bei ADHS in der Schule natürlich unter vielen Aspekten eskalieren. Mehr dazu in den folgenden Informationen:
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
und ADHS / ADS NRW
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und ADHS / ADS NRW
ADHS und Mobbing in der Schule
Mobbing ist ein häufiges Phänomen bei Kindern mit ADHS in der Schule.
- Mitschüler finden rasch heraus, dass man bei ADHS-Schülern nur „aufs Knöpfchen drücken“ muss, damit diese wunschgemäß reagieren.
- Geschieht dies, dann sind die ADHS-Schüler auch rasch der „Schuldige“ bei den Lehrern und der ADHS-Schüler gilt als „Problem“.
Ist es so weit gekommen, dann sollte man schnellstmöglich eingreifen, denn andernfalls entwickelt sich eine Eigendynamik, die nur noch schwer aufzulösen ist.
Als erfahrener Anwalt für Schulrecht habe ich bereits zahlreiche ADHS-Mobbingfälle begleitet und kann Ihnen hierbei gerne weiterhelfen.
Was tun, wenn ein ADHS-Schüler Ordnungsmaßnahmen (Unterrichtsausschluss, Ausschluss von einer Klassenfahrt) erhält
Natürlich sind ADHS-Schüler auch bevorzugt Adressaten von Ordnungsmaßnahmen, wobei 2 Konstellationen besonders beliebt sind:
- Der Ausschluss von Klassenfahrten bei ADHS,
- ein Unterrichtsausschluss bei ADHS.
Ordnungsmaßnahmen bei ADHS sind pädagogisch natürlich eigentlich Nonsens, da die Kinder ja gar nichts für ihr Verhalten können, d.h. es liegt eigentlich gar kein Fehlverhalten im eigentlichen Sinne vor solange das Fehlverhalten ADHS-bedingt ist. Zudem ahndet die Schule quasi eine Krankheit und ändert auf pädagogischer Ebene durch eine Ordnungsmaßnahme gar nichts, was aber gerade Sinn und Zweck einer Ordnungsmaßnahmen wäre.
Und ist Ihr Kind erst einmal in die Maschinerie von Ordnungsmaßnahmen gelangt, so ist dies eine durchaus gefährliche Situation: Nicht selten legen es Schulen darauf an, Schüler durch schnell aufeinanderfolgende und an Intensität zunehmende Ordnungsmaßnahmen loszuwerden, mitunter steuern sie gar auf einen Schulausschluss zu.
Sobald es zu Ordnungsmaßnahmen bei ADHS kommt, sollte man dies demnach ernst nehmen, denn ist diese Grenze einmal überschritten, dann sind ADHS-Kinder immer wieder Kandidaten für weitere Ordnungsmaßnahmen.
Spätestens wenn es zu Ordnungsmaßnahmen der Größenordnung eines Unterrichtsausschlusses kommt, sollten Sie demnach über Unterstützung nachdenken, denn ist erst einmal eine solche Grenze überschritten, geht es häufig munter weiter. Geht man die Dinge professionell an und zeigt die Problematik auf hat man zumindest für die Zukunft eine gute Chance darauf, dass ein vernünftiges Zusammenarbeiten zwischen Schule und Elternhaus wieder möglich erscheint. Gerne können Sie mich hierzu als erfahrenen Anwalt für Schulrecht kontaktieren.
Was tun, wenn ein ADHS-Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten soll?
Mitunter versuchen Schulen sogar, ADHS-Schüler in den sonderpädagogischen Förderbedarf zu verschieben.
Hierbei geht es regelmäßig um den sogenannten sozial-emotionalen Förderbedarf, der bei Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden kann, wenn diese qualitativ und quantitativ die Größenordnung einer „Behinderung“ erreichen.
Dies ist bei normalen ADHS-Fällen eigentlich nicht der Fall, allerdings versuchen es Schulen immer wieder und werden hierdurch erfahrungsgemäß von Sonderpädagogen als Gutachter meist unterstützt. Die Voraussetzungen für sozial-emotionalen Förderbedarf werden zusehends ausgehöhlt…
Zwar gibt es in Rheinland-Pfalz inzwischen ein Recht auf Inklusion, so dass ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Normalfall nicht mehr auf eine Sonderschule muss.
Allerdings ist gerade in Rheinland-Pfalz der Druck immer besonders groß, in eine Förderschule zu wechseln, weil bei Inklusion meist keine verhaltensauffälligen Schüler erwünscht sind.
Und selbst bei einer inklusiven Beschulung wird durch den sonderpädagogischen Förderbedarf ADHS-Schüler noch mehr stigmatisiert (man ist ja quasi amtlich verhaltensauffällig) und man bekommt diesen Status meist nie wieder los, d.h. wer einmal sozial-emotionalen Förderbedarf hat, der hat dies meist bis zum Ende seiner Schulzeit…
Auch hier kann ich Ihnen als erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiterhelfen, wenn die Schule bei ADHS-Schülern sonderpädagogischen Förderbedarf verhängen will. Je früher desto besser, denn läuft ein solches Verfahren erst einmal, wird es immer schwerer oftmals aufwendig konstruierte Vorwürfe abzuwehren und es geht dann mitunter „nur noch“ um den Förderort…
Ich habe noch Fragen zu ADHS & Schule in Rheinland-Pfalz
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema ADHS & Schule, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall in ganz Rheinland-Pfalz übernehmen.
Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.