Grundschulempfehlung, Förderstufe & Querversetzung Hessen

Die Grundschulempfehlung in Hessen ist nicht verbindlich.

Probleme können aber auftauchen:

  • Wenn man in eine Privatschule wechseln möchte und diese eine bestimmte Grundschulempfehlung fordern.
  • Auch bei öffentlichen Schulen kommt es immer häufiger dazu, dass man sehr offensiv angegangen wird, die Schule nicht zu besuchen, wenn man das Kind beispielsweise auf einem Gymnasium anmelden will, das Kind aber nur eine Realschulempfehlung hat – auch wenn dies eigentlich ein unzulässiges Aufnahmekriterium ist, bleibt oftmals ein Beigeschmack, ob es bei dem Aufnahmeverfahren dann dennoch mit rechten Dingen zugegangen ist.

Eine nachgelagerte Verbindlichkeit kann in Hessen zudem dann auftreten, wenn man eine Schule mit Förderstufe in Hessen besucht, die schließlich eine verbindliche Förderstufenentscheidung am Ende der 6. Klasse trifft und den Schüler verbindlich einem Gymnasium, einer Realschule oder Hauptschule zuweisen kann.

Gleichsam kann (unabhängig von der Grundschulempfehlung) in der Orientierungsstufe eine Querversetzung in Hessen ausgesprochen werden, d.h. wenn der Schüler nicht versetzt wird und die Klassenkonferenz der Meinung ist, dass die Schulform auch mit einer Wiederholung des Schuljahres nicht möglich ist, kann auch eine Querversetzung in eine andere Schulform ausgesprochen werden.

Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich und ich kann Ihnen als erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiterhelfen.

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Grundschulempfehlung Baden-Württemberg

Übertrittszeugnis, Probeunterricht Bayern

Schullaufbahnempfehlung Niedersachsen

Grundschulempfehlung NRW

und Grundschulempfehlung Rheinland-Pfalz

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Grundschulempfehlung Hessen

Die Voraussetzungen der Grundschulempfehlung werden in den §§ 8 und 9 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses geregelt:

  • 8 VOGSV – Grundsätze der Wahl des weiterführenden Bildungsganges nach der Grundschule

(1) Die Wahl des weiterführenden Bildungsganges nach dem Besuch der Grundschule ist nach § 77 des Schulgesetzes Sache der Eltern. Sie erfolgt durch einen schriftlichen Antrag, der an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zu richten ist. In diesem Antrag wählen die Eltern eine Schulform, die dem gewünschten Bildungsgang entspricht oder den gewünschten Bildungsgang einschließt….

  • 9 VOGSV – Eignung

(1) Eignung als Voraussetzung für den Besuch eines weiterführenden Bildungsganges nach § 77 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Schulgesetzes ist gegeben, wenn Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung der Schülerinnen oder der Schüler eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des gewählten Bildungsgangs erwarten lassen.

Festzuhalten ist demnach:

  • Die Grundschulempfehlung ist unverbindlich in Hessen, d.h. man darf dennoch jede weiterführende Schule besuchen.
  • Ungeachtet dessen, kann man die Grundschulempfehlung natürlich trotzdem rechtlich in Frage stellen.
  • Neben den Noten sind „weiche Kriterien“ für die Grundschulempfehlung maßgebend, d.h. man kann durchaus diskutieren, ob die Grundschulempfehlung zu ändern ist.

Was mache ich, wenn die weiterführende Schule beim Aufnahmeverfahren eine bestimmte Grundschulempfehlung verlangt?

Bei öffentlichen Schulen sind alle Aussagen, dass man ein Kind nicht aufnehme, weil es eine bestimmte Grundschulempfehlung nicht hat, unzulässig.

Nach meiner Meinung müsste eigentlich dasselbe zumindest für staatlich anerkannte für Privatschulen gelten. Die Privatschulen stellen sich allerdings fast immer quer und die Schulämter halten sich heraus.

Verlangen Privatschulen demnach eine bestimmte Grundschulempfehlung, ist es der kürzeste Weg, über die Grundschule eine Änderung der Grundschulempfehlung in Angriff zu nehmen, wenn man Anhaltspunkte hat, dass diese zu schlecht ausgefallen ist. Alternativ kann man natürlich auch versuchen, sich in die Privatschule einzuklagen.

Als erfahrener Anwalt für Schulrecht kann ich Sie hierzu gerne beraten und auch in ganz Hessen unterstützen.

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich gut einschätzen, wo mögliche Chancen einer Änderung der Grundschulempfehlung liegen. Darüber hinaus kann ich Ihren Fall natürlich auch in ganz Hessen gerne übernehmen.

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Förderstufe Hessen

Wer in der 5. Klasse in eine Förderstufe in Hessen wechselt, dem ist oftmals nicht bewusst, dass am Ende der 6. Klasse eine verbindliche Entscheidung der Schule getroffen wird, welche Schulform künftig besucht werden darf.

In § 12 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses heißt es:

  • 12 VOGSV Verfahren zur Entscheidung über den weiteren Bildungsweg am Ende der Förderstufe

(1) Zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 6 der Förderstufe erhalten die Eltern zusätzlich zu dem Zeugnis eine schriftliche Information über den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers unter Berücksichtigung der Anforderungen der Jahrgangsstufe 7 der Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums

(2) …

(3) Die Empfehlung für den gewählten Bildungsgang durch die Klassenkonferenz ist auszusprechen, wenn die individuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung erwarten lassen, dass sie oder er am Unterricht der Jahrgangsstufe 7 des gewählten Bildungsganges erfolgreich teilnehmen kann.

(4) Wird dem Wunsch der Eltern widersprochen, ist dies schriftlich den Eltern gegenüber zu begründen. Gleichzeitig ist ihnen eine erneute Beratung anzubieten.

(5) Halten die Eltern ihre Wahlentscheidung danach aufrecht, teilen sie dies der bisher besuchten Schule bis zum 5. April mit. … In diesen Fällen entscheidet die Klassenkonferenz abschließend über den Bildungsgang. Die Schule teilt den Beschluss schriftlich mit Begründung den Eltern unverzüglich mit…

 

Festzuhalten ist demnach:

  • Die Förderstufenentscheidung ist verbindlich in Hessen, d.h. man muss schlussendlich die Schulform besuchen, die seitens der Schule entschieden wurde.
  • Ungeachtet dessen, kann man die Förderstufenentscheidung natürlich trotzdem rechtlich in Frage stellen.
  • Neben den Noten sind „weiche Kriterien“ für die Entscheidung über die Förderstufe in Hessen maßgebend, d.h. man kann durchaus diskutieren, ob die Förderstufenentscheidung zu ändern ist.

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich gut einschätzen, wo mögliche Chancen einer Änderung der Förderstufenentscheidung liegen. Darüber hinaus kann ich Ihren Fall natürlich auch in ganz Hessen gerne übernehmen.

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Querversetzung Hessen

Im gegliederten Schulsystem (Gymnasium, Realschule, Kooperative Gesamtschule) ist es trotz der freien Schulwahl beim Übergang in die 5. Klasse nachgelagert möglich, dass der Schüler in den Klassenstufen 5 und 6 doch noch die gewählte Schulform wieder verlassen muss (Querversetzung).

In § 19 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses heißt es:

  • 19 VOGSV – Einzelfragen und Querversetzung

 

(6) Bei einer Querversetzung am Ende der Jahrgangsstufen 5 und 6 sind die Eltern frühzeitig, spätestens aber sechs Wochen vor dem Termin der beabsichtigten Querversetzung (Termin der Zeugnisausgabe), schriftlich zu benachrichtigen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und Beratung anzubieten. Hierbei sind sie auf die Möglichkeit hinzuweisen, selbst den empfohlenen Wechsel zu vollziehen. Eine Querversetzung ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht des gewählten Bildungsganges nicht zu erwarten ist und die Wiederholung der Jahrgangsstufe im selben Bildungsgang die Schülerin oder den Schüler in der Entwicklung erheblich beeinträchtigen würde. Dies ist bei der Versetzungskonferenz zu begründen, die Begründung im Protokoll festzuhalten und den Eltern mitzuteilen. Die Versetzungskonferenz entscheidet auch darüber, ob in der anderen Schulform die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe zu wiederholen ist.

 

Festzuhalten ist demnach:

  • Die Querversetzung ist verbindlich in Hessen, d.h. man muss schlussendlich die Schulform besuchen, die seitens der Schule entschieden wurde.
  • Ungeachtet dessen, kann man die Querversetzung natürlich trotzdem rechtlich in Frage stellen.
  • Grundsätzlich geht es hier um die Frage, ob die Nichtversetzung rechtmäßig war und ergänzend, wie die Prognose für das Bestehen der Schulform im Falle einer Wiederholung wäre.

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich gut einschätzen, wo mögliche Chancen einer Änderung der Querversetzung liegen. Darüber hinaus kann ich Ihren Fall natürlich auch in ganz Hessen gerne übernehmen.

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Ich habe noch Fragen zur Grundschulempfehlung, Förderstufe & Querversetzung in Hessen

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps bei der Grundschulempfehlung, dem Ende der Förderstufe und der Querversetzung in Hessen geben insbesondere auch unter dem Aspekt, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen. Sollten Sie dies wünschen, kann ich Ihren Fall dann natürlich auch in ganz Hessen übernehmen.

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