Die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen
Die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen hat zwar noch nicht direkt etwas mit der Schule zu tun, da diese durch das Gesundheitsamt erfolgt und auch wenn die Amtsärzte in diesem Zusammenhang oftmals als Schulärzte bezeichnet werden, so handelt es sich formal nur um eine Amtshilfe der Kommunalbehörde Gesundheitsamt für die Landesbehörde Schule.
Allerdings stellt dies den ersten Berührungspunkt mit dem System Schule dar und weist durchaus Relevanz auf, da es darum geht, ob ein Kind zur Zeit der Einschulung potentiell Schulreife aufweist bzw. welche Defizite noch bestehen.
Insofern hat die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen naturgemäß vor allem in 2 Teilbereichen Relevanz:
Vor allem Eltern, die eine Zurückstellung von der Schule anstreben, versuchen oftmals die Schulärzte auf ihre Seite zu bekommen, so dass diese auch Zweifel an der späteren Schulreife äußern und man dies für einen Antrag auf Zurückstellung von der Schule verwenden kann. In der Praxis ist dies allerdings schwierig bis unmöglich, da die Schulärzte die Schulreife erfahrungsgemäß sehr selten in Frage stellen.
Andererseits ist bei vielen festgestellten Defiziten immer darauf aufzupassen, dass dies nicht als Anlass dafür genommen wird, später in den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gedrängt zu werden.
Wenn Sie Sorgen oder Fragen haben, zögern Sie deshalb nicht und rufen mich an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen geben.
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Niedersachsen
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Einschulungsuntersuchung Baden-Württemberg
Schuleingangsuntersuchung Bayern
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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Einschulungsuntersuchung Baden-Württemberg
Schuleingangsuntersuchung Bayern
Was muss ich für die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen wissen?
Muss man an einer Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen teilnehmen?
Da es sich um einen massiven Grundrechtseingriff handelt, kann man hierzu tatsächlich Zweifel haben. Fakt ist allerdings, wird eine Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen angeordnet, wird man daran teilnehmen müssen. Meist wird dies über die Schulpflicht begründet.
Dürfen Eltern der Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen beiwohnen?
Meistens dürfen Eltern der Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen beiwohnen, die Entscheidung treffen allerdings die Schulärzte. Sofern dies für eine aussagekräftige Untersuchung erforderlich ist, dürfen sie auch Eltern ausschließen, wobei dies in diesem Alter eher ungewöhnlich ist.
Wie aussagekräftig sind Schuleingangsuntersuchungen?
Schuleingangsuntersuchungen gelten als aussagekräftig, sind es aber selten. In dem Alter hängt ohnehin sehr viel von der Tagesform sowie dem Selbstbewusstsein eines Kindes ab, sich einer solchen Untersuchung zu stellen. Ist die Atmosphäre unangenehm, dann kann ein Kind auch mal „dichtmachen“.
Was sagen Schuleingangsuntersuchungen über die Einschulung aus?
Ich sagte ja, viele Eltern hoffen auf eine Zurückstellung von der Schule und erhoffen sich dann natürlich Unterstützung durch die Schuleingangsuntersuchung.
Tendenziell werden die meisten Kinder bei Schuleingangsuntersuchungen in Niedersachsen allerdings als schulfähig erachtet, selbst wenn sie Defizite haben. Möchte man ein Kind zurückstellen lassen, muss man die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung demnach argumentativ angreifen.
Wenn Sie sich wegen einer beabsichtigten Zurückstellung von der Schule für eine Schuleingangsuntersuchung vorbereiten wollen rufen Sie mich gerne an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen geben.
Muss man bei Schuleingangsuntersuchungen wegen sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufpassen?
Ja. Es gibt auch Fälle, bei denen Kinder Defizite haben und anlässlich der Schuleingangsuntersuchung möglicherweise versucht wird, das Kind in den sonderpädagogischen Förderbedarf zu dokumentieren.
Wenn Sie sich Sorgen wegen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf machen und sich deshalb für eine Schuleingangsuntersuchung vorbereiten wollen rufen Sie mich gerne an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen geben.
Ich habe noch Fragen zur Schuleingangsuntersuchung in Niedersachsen
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Schuleingangsuntersuchung geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Niedersachsen übernehmen.
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