Beurlaubung von der Schule – § 20 BaySchO

Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat, der unterliegt gem. Art. 35 BayEUG der Schulpflicht:

Abgesehen von den Schulferien gibt es also grundsätzlich keinen zusätzlichen Urlaub.

Wer trotz bestehender Schulpflicht also dem Unterricht für einen bestimmten Zeitraum fernbleiben möchte, der muss eine Beurlaubung von der Schule beantragen.

Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung beratend weiterhelfen.

Weitere Informationen finden Sie nachfolgend.

Anwalt für Schulrecht - Bayern

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Bayern

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Beurlaubung Baden-Württemberg

Beurlaubung Hessen

Beurlaubung Niedersachsen

Beurlaubung NRW

und Beurlaubung Rheinland-Pfalz

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Beurlaubung Hessen

Beurlaubung Niedersachsen

Beurlaubung NRW

und Beurlaubung Rheinland-Pfalz

Anwalt für Schulrecht - Paragraph

Beurlaubung von der Schule – § 20 BaySchO

Eine sehr kurze Regelung findet sich in § 20 Abs. 3 BaySchO:

Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Es ist ihnen ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Die Beurlaubung von der Schule in Bayern

Kann man sich wegen eines Urlaubs von der Schule in Bayern beurlauben lassen?

Immer wieder entsteht der Wunsch von Eltern, Schüler wegen einer günstigeren Urlaubsplanung zu beurlauben. Oftmals wird in diesem Zusammenhang seitens der Eltern auch auf den Bildungsaspekt der Reise hingewiesen, dass andere An- und Abreisen nur schwer möglich sind, usw.

Dies wird grundsätzlich sehr restriktiv gesehen, da man auf diese Weise ja die Ferienregelungen umgehen könnte und Nachahmer befürchtet werden.

Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung beratend weiterhelfen.

Kann man sich für Familienfeiern von der Schule in Bayern beurlauben lassen?

Die Beurlaubung von der Schule wegen Familienfeiern wie Hochzeiten hängt in Bayern vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich können Familienfeiern zu „begründeten Ausnahmefällen“ gehören. Fakt ist allerdings, dass dieser Grund immer häufiger angeführt wird und die Schulen immer restriktiver agieren und es natürlich auch auf den Anlass und die Dauer ankommt.

Sind Sie unsicher, dann rufen Sie mich an und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung beratend weiterhelfen.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur Beurlaubung von der Schule in Bayern

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema Beurlaubung von der Schule, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

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