Die vorzeitige Einschulung in Niedersachsen – § 64 NSchG

Die vorzeitige Einschulung in Niedersachsen beinhaltet Fälle, bei denen Kinder, die eigentlich schulreif sind, aber nach dem Einschulungsstichtag geboren sind, den Schulbesuch erst einmal vorenthalten bekommen.

Man muss dann einen Antrag auf vorzeitige Einschulung in Niedersachsen stellen.

In der Praxis ist es häufig so, dass Schulen Vorbehalte hinsichtlich einer vorzeitigen Einschulung haben. Hierbei werden meist sozial-emotionale Gründe vorgeschoben, dass die Kinder „noch nicht soweit“ seien, wobei es sich meist eher um pauschale Vorbehalte aufgrund von Vorurteilen handelt, als dass die Schulen sich wirklich mit dem konkreten Fall auseinandergesetzt haben.

Auch hier gilt demnach, dass man nicht naiv an die Sache herangehen sollte, sondern sich gut vorbereiten sollte. Ich kann Ihnen gerne hierbei beratend zur Seite stehen oder aus meinen Erfahrungen mit der Formulierung helfen.

Anwalt für Schulrecht - Niedersachsen

Hinweis zur besseren Übersicht:

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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

vorzeitige Einschulung Baden-Württemberg

vorzeitige Einschulung Bayern

vorzeitige Einschulung Hessen

vorzeitige Einschulung NRW

und vorzeitige Einschulung Rheinland-Pfalz

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vorzeitige Einschulung Bayern

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und vorzeitige Einschulung Rheinland-Pfalz

Anwalt für Schulrecht - Paragraph

Vorzeitige Einschulung in Niedersachsen – § 64 Schulgesetz Niedersachsen

Für alle Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag geboren sind (also nach dem 30. September erst das sechste Lebensjahr vollenden) gilt § 64 Niedersächsisches Schulgesetz:

(1) Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des in Satz 1 genannten Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Anwalt für Schulrecht - FAQ

Die vorzeitige Einschulung in Niedersachsen – was kann man tun, wenn die vorzeitige Einschulung in Niedersachsen verweigert wird?

Unter welchen Voraussetzungen wird mein Kind vorzeitig eingeschult?

Voraussetzung für eine vorzeitige Einschulung in Niedersachsen ist, dass Kinder „die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind“, d.h. das Kind muss gesundheitlich, intellektuell und sozial-emotional schulreif sein.

Wie bereits erwähnt, versuchen Schulen meist, eine fehlende sozial-emotionale Reife zu konstruieren.

Insofern bietet es sich genau wie beim umgekehrten Fall der Zurückstellung von der Schule natürlich an, dass man den Antrag auf vorzeitige Einschulung gleich professionell stellt. Ich kann Ihnen hiermit gerne mit einer Erstberatung helfen, Sie aber natürlich auch bei der Formulierung des Antrags auf vorzeitige Einschulung unterstützen.

Hat die Schule Ihren Antrag auf vorzeitige Einschulung bereits abgelehnt, können Sie mich natürlich auch gerne anrufen und ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung für Ihren individuellen Fall eine Einschätzung geben, welche Chancen wir haben und inwiefern ich Sie hierbei unterstützen kann.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zur vorzeitigen Einschulung in Niedersachsen

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die vorzeitige Einschulung geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Niedersachsen übernehmen.

 

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