Übertrittszeugnis Bayern/ Probeunterricht Bayern

Bayern ist eines der letzten Bundesländer, bei dem die Schulen noch verbindlich entscheiden dürfen, welche weiterführende Schulform (Mittelschule, Realschule, Gymnasium) man besuchen darf.

Der Zugang zum Gymnasium oder der Realschule erfolgt in Bayern über ein entsprechendes Übertrittszeugnis oder eine erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht.

Anwalt für Schulrecht - Bayern

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Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Grundschulempfehlung Baden-Württemberg

Grundschulempfehlung, Förderstufe, Querversetzung Hessen

Grundschulempfehlung Niedersachsen

Grundschulempfehlung NRW

und Grundschulempfehlung Rheinland-Pfalz

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Das Übertrittszeugnis für das Gymnasium und das Übertrittszeugnis für Realschulen in Bayern

In einem ersten Schritt erstellt die Grundschule ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis enthält die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht und die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern:

  • Ein Übertrittszeugnis für das Gymnasium wird ausgestellt, wenn der Durchschnitt 2,33 oder besser beträgt.
  • Ein Übertrittszeugnis für die Realschule wird ausgestellt, wenn der Durchschnitt 2,66 beträgt.

Da es in Bayern nur ganze Noten gibt, versteht es sich von selbst, dass es sich durchaus lohnen kann, „wackelige Noten“ anzugreifen, da dies dann auch rasch Auswirkungen auf den Notenschnitt haben kann.

Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.

Wichtig ist: Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass das Übertrittszeugnis nicht so ausfallen wird, wie Sie sich dies vorstellen, dann melden Sie sich möglichst frühzeitig bei mir und ich kann bereits im Vorfeld überprüfen, ob die Noten korrekt sind. Ist das Übertrittszeugnis erst einmal erstellt, sind Schulen erfahrungsgemäß schwerer anzugreifen, da Schulen ja keine Fehler machen… Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Klassenarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen…  Schreiben Sie hierzu an zoller@rechtsanwalt-zoller.de.

Brauchen Sie also Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich möglichst frühzeitig und ich kann Ihnen als erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiterhelfen.

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Der Probeunterricht in Bayern

Reicht das Übertrittszeugnis nicht für die gewünschte Schulform aus, dann kann man am Probeunterricht Deutsch und Mathematik teilnehmen,

  • wobei man grundsätzlich die Noten 3 und 4 benötigt,
  • aber auch noch mit 4/4 auf Antrag aufgenommen wird.

Auch diese Leistungen kann man selbstverständlich rechtlich zur Disposition stellen, wie alle anderen Noten auch.

Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich und ich kann Ihnen als erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiterhelfen.

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Freiwillige Wiederholung in der 4. Klasse

Ein brisantes Thema ist immer, ob man die 4. Klasse freiwillig wiederholen kann, wenn man über das Übertrittszeugnis und den Probeunterricht keinen Zugang zur gewünschten Schulform erhält, aber die Voraussetzungen des Vorrückens in die 5. Klasse erfüllt:

  • Bei Eltern ist dieser Wunsch naturgemäß oftmals vorhanden, da man zwar auch nach der 5. Klasse noch die Schulform wechseln kann, dies in der Praxis aber selten vorkommt.
  • Während Grundschulen naturgemäß keine Wiederholungen der 4. Klasse wünschen, um ein besseres Übertrittszeugnis zu erhalten.

Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich und ich kann Ihnen als erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiterhelfen.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zum Übertrittszeugnis und dem Probeunterricht in Bayern

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich gut einschätzen, wo mögliche Chancen einer Änderung des Übertrittszeugnisses oder der Ergebnisse des Probeunterrichts liegen. Darüber hinaus kann ich Ihren Fall natürlich auch in ganz Bayern gerne übernehmen.

 

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