Übertrittszeugnis Bayern/ Probeunterricht Bayern
Bayern ist eines der letzten Bundesländer, bei dem die Schulen noch verbindlich entscheiden dürfen, welche weiterführende Schulform (Mittelschule, Realschule, Gymnasium) man besuchen darf.
Der Zugang zum Gymnasium oder der Realschule erfolgt in Bayern über ein entsprechendes Übertrittszeugnis oder eine erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht.
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Bayern
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Grundschulempfehlung Baden-Württemberg
Grundschulempfehlung, Förderstufe, Querversetzung Hessen
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Grundschulempfehlung Baden-Württemberg
Grundschulempfehlung, Förderstufe, Querversetzung Hessen
Das Übertrittszeugnis für das Gymnasium und das Übertrittszeugnis für Realschulen in Bayern
In einem ersten Schritt erstellt die Grundschule ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis enthält die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht und die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern:
- Ein Übertrittszeugnis für das Gymnasium wird ausgestellt, wenn der Durchschnitt 2,33 oder besser beträgt.
- Ein Übertrittszeugnis für die Realschule wird ausgestellt, wenn der Durchschnitt 2,66 beträgt.
Da es in Bayern nur ganze Noten gibt, versteht es sich von selbst, dass es sich durchaus lohnen kann, „wackelige Noten“ anzugreifen, da dies dann auch rasch Auswirkungen auf den Notenschnitt haben kann.
Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.
Wichtig ist: Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass das Übertrittszeugnis nicht so ausfallen wird, wie Sie sich dies vorstellen, dann melden Sie sich möglichst frühzeitig bei mir und ich kann bereits im Vorfeld überprüfen, ob die Noten korrekt sind. Ist das Übertrittszeugnis erst einmal erstellt, sind Schulen erfahrungsgemäß schwerer anzugreifen, da Schulen ja keine Fehler machen… Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Klassenarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen… Schreiben Sie hierzu an zoller@rechtsanwalt-zoller.de.
Brauchen Sie also Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich möglichst frühzeitig und ich kann Ihnen als erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiterhelfen.
Der Probeunterricht in Bayern
Reicht das Übertrittszeugnis nicht für die gewünschte Schulform aus, dann kann man am Probeunterricht Deutsch und Mathematik teilnehmen,
- wobei man grundsätzlich die Noten 3 und 4 benötigt,
- aber auch noch mit 4/4 auf Antrag aufgenommen wird.
Auch diese Leistungen kann man selbstverständlich rechtlich zur Disposition stellen, wie alle anderen Noten auch.
Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich und ich kann Ihnen als erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiterhelfen.
Freiwillige Wiederholung in der 4. Klasse
Ein brisantes Thema ist immer, ob man die 4. Klasse freiwillig wiederholen kann, wenn man über das Übertrittszeugnis und den Probeunterricht keinen Zugang zur gewünschten Schulform erhält, aber die Voraussetzungen des Vorrückens in die 5. Klasse erfüllt:
- Bei Eltern ist dieser Wunsch naturgemäß oftmals vorhanden, da man zwar auch nach der 5. Klasse noch die Schulform wechseln kann, dies in der Praxis aber selten vorkommt.
- Während Grundschulen naturgemäß keine Wiederholungen der 4. Klasse wünschen, um ein besseres Übertrittszeugnis zu erhalten.
Brauchen Sie Unterstützung, dann kontaktieren Sie mich und ich kann Ihnen als erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiterhelfen.
Ich habe noch Fragen zum Übertrittszeugnis und dem Probeunterricht in Bayern
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich gut einschätzen, wo mögliche Chancen einer Änderung des Übertrittszeugnisses oder der Ergebnisse des Probeunterrichts liegen. Darüber hinaus kann ich Ihren Fall natürlich auch in ganz Bayern gerne übernehmen.
Gewinnen Sie auf www.anwalt.de/andreas-zoller anhand der Bewertungstexte einen Eindruck meines Themenspektrums und meiner Arbeitsweise. Die zahlreichen Top-Bewertungen durch meine Mandanten zeigen, dass diese mit der raschen und kompetenten Bearbeitung äußerst zufrieden sind.