Die Schuleingangsuntersuchung in Bayern
Das allererste Mal kommt man mit dem System Schule in Bayern bereits zu Zeiten des Kindergartenbesuchs in Berührung, wenn die Einschulungsuntersuchung angesetzt wird.
Diese ist in Bayern zweigeteilt in das sogenannte Schuleingangsscreening, wo die U-Hefte und das Impfbuch kontrolliert werden. Die eigentliche Schuleingangsuntersuchung wird durch Amtsärzte des Gesundheitsamtes durchgeführt, die umgangssprachlich häufig als Schulärzte bezeichnet werden.
Brenzlig wird es vor allem in 2 Konstellationen:
- Natürlich versuchen viele Eltern anlässlich der Schuleingangsuntersuchung die Amtsärzte zu überzeugen, dass das Kind noch nicht so weit ist, damit sie möglichst Unterstützung für den Antrag auf Zurückstellung von der Schule erhalten.
- Umgekehrt gibt es natürlich auch Fälle, wo versucht wird, die Kinder zu pathologisieren und in den sonderpädagogischen Förderbedarf oder eine schulvorbereitende Einrichtung zu drängen.
Wenn Sie Sorgen oder Fragen haben, zögern Sie deshalb nicht und rufen mich an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Schuleingangsuntersuchung geben.
Hinweis zur besseren Übersicht:
Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Bayern
Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.
Einschulungsuntersuchung Baden-Württemberg
Schuleingangsuntersuchung Hessen
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Einschulungsuntersuchung Baden-Württemberg
Schuleingangsuntersuchung Hessen
Was muss ich für die Schuleingangsuntersuchung in Bayern wissen?
Muss man an einer Schuleingangsuntersuchung in Bayern teilnehmen?
Eine Teilnahmepflicht ist in § 2 Grundschulordnung Bayern geregelt. Da es sich um einen massiven Grundrechtseingriff handelt, kann man hierzu tatsächlich Zweifel haben. Fakt ist allerdings, wird eine Schuleingangsuntersuchung angeordnet, wird man daran teilnehmen müssen. Meist wird dies über die Schulpflicht begründet.
Dürfen Eltern der Schuleingangsuntersuchung in Bayern beiwohnen?
Meistens dürfen Eltern der schulärztlichen Untersuchung beiwohnen, die Entscheidung treffen allerdings die Ärzte. Sofern dies für eine aussagekräftige Untersuchung erforderlich ist, dürfen sie auch Eltern ausschließen, wobei dies in diesem Alter eher ungewöhnlich ist.
Wie aussagekräftig sind Schuleingangsuntersuchungen?
Schuleingangsuntersuchungen gelten als aussagekräftig, sind es aber selten. In dem Alter hängt ohnehin sehr viel von der Tagesform sowie dem Selbstbewusstsein eines Kindes ab, sich einer solchen Untersuchung zu stellen. Ist die Atmosphäre unangenehm, dann kann ein Kind auch mal „dichtmachen“.
Was sagen Schuleingangsuntersuchungen über die Einschulung aus?
Ich sagte ja, viele Eltern hoffen auf eine Zurückstellung von der Schule und erhoffen sich dann natürlich Unterstützung durch die Schuleingangsuntersuchung.
Tendenziell werden die meisten Kinder als schulfähig erachtet, selbst wenn sie Defizite haben. Möchte man ein Kind zurückstellen lassen, muss man die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung demnach argumentativ angreifen.
Wenn Sie sich wegen einer beabsichtigten Zurückstellung von der Schule für eine Schuleingangsuntersuchung vorbereiten wollen rufen Sie mich gerne an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Schuleingangsuntersuchung geben.
Muss man bei Schuleingangsuntersuchungen wegen sonderpädagogischer Förderbedarf aufpassen?
Ja. Es gibt auch Fälle, bei denen Kinder Defizite haben und anlässlich der Schuleingangsuntersuchung möglicherweise versucht wird, das Kind in den sonderpädagogischen Förderbedarf zu dokumentieren.
Wenn Sie sich Sorgen wegen sonderpädagogischen Förderbedarf machen und sich deshalb für eine Schuleingangsuntersuchung vorbereiten wollen rufen Sie mich gerne an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Schuleingangsuntersuchung geben.
Ich habe noch Fragen zur Schuleingangsuntersuchung
Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Ihnen zahlreiche Tipps für die Schuleingangsuntersuchung geben. Natürlich kann ich Ihren Fall auch gerne in ganz Bayern übernehmen.
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