Anwalt für Schulrecht Rheinland-Pfalz (RLP)
Als Anwalt für Schulrecht in Rheinland-Pfalz vertrete ich Sie gerne, egal ob Sie in Mainz, Koblenz, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Trier, Neustadt oder einer anderen Stadt in Rheinland-Pfalz wohnen.
Mandate werden per Telefon oder Mail erfasst und per Mail/Fax/BEA und natürlich auch nach wie vor Post bearbeitet. Vor-Ort-Termine sind regelmäßig weder bei Ihnen noch bei Schulen, Schulämtern (ADD Neustadt, ADD Koblenz, ADD Trier) oder Gerichten opportun oder notwendig.
Wofür brauche ich einen Anwalt für Schulrecht?
Es gibt nichts, was es im Schulrecht nicht gibt.
Nachfolgend deshalb nur ein paar relevante Themenbereiche. Daneben ist der Umfang von Anfragen schier unendlich…
Nachdem ich seit 2007 tausende von Anfragen bearbeitet habe, wiederholen sich natürlich inzwischen auch außergewöhnliche Anfragen mitunter. Aber selbst ich erhalte gelegentlich noch Anfragen über Themenbereiche, bei denen ich nicht einmal im Traum gedacht hätte, dass diese zu einem Problem werden könnten. Aber einmal ist immer das erste Mal…
Rufen Sie mich also an, wenn Sie nicht weiterkommen!
Wie ist das Schulrecht in Rheinland-Pfalz geregelt?
Das Schulgesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Schulgesetz RLP) enthält die grundlegenden Bestimmungen darüber, welche Rechte und Pflichten für Schulen in Rheinland-Pfalz gelten. Die alltäglichen Probleme im Schulbereich sind vorwiegend in der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO) für die weiterführenden Schulen und der Grundschulordnung RLP für die Grundschule geregelt.
Einschulung & Zurückstellung von der Schule in Rheinland-Pfalz
Der erste Berührungspunkt mit der Schule besteht im Zusammenhang mit der Einschulung, wobei besondere praktische Relevanz der Zurückstellung von der Schule Rheinland-Pfalz zukommt.
Themenbereiche sind:
- Schuleingangsuntersuchung – schulärztliches Gutachten Rheinland-Pfalz
- Einschulungsstichtag Rheinland-Pfalz
- Zurückstellung von der Schule Rheinland-Pfalz
- Einschulung & sonderpädagogischer Förderbedarf in Rheinland-Pfalz
- Einschulung und Kindergarten Rheinland-Pfalz
- Vorzeitige Einschulung Rheinland-Pfalz
Weitergehende deutschlandweite Informationen zum Thema Einschulung & Zurückstellung von der Schule erhalten Sie auch über meine Themen-Website www.zurueckstellung-schule.de. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!
Wunschschule – Schulbezirkswechsel, Aufnahme Klasse 5 und Schulwechsel in Rheinland-Pfalz
Die „richtige“ Schule ist sowohl bei der Grundschule als auch dem Wechsel auf eine Gesamtschule, Realschule plus oder einem Gymnasium immer wichtiger. Näheres finden Sie unter dem Link Wunschschule.
Themenbereiche sind:
- Schulbezirkswechsel in der Grundschule: Die Grundschulen in Rheinland-Pfalz weisen Schulbezirke auf, d.h. jeder Schüler ist einer Grundschule zugeordnet. Wollen Sie bei der Einschulung oder später auf eine andere Grundschule, müssen Sie einen Schulbezirkswechsel beantragen.
- Aufnahme Klasse 5 IGS, Gymnasium, Realschule plus: Bei weiterführenden Schulen besteht grundsätzlich die freie Schulwahl, sofern es die Kapazitäten zulassen. Bei der Aufnahme in die 5. Klasse gibt es demnach immer öfter Auswahlverfahren. Spätere Schulwechsel können von den Leistungen abhängen.
Weitergehende deutschlandweite Informationen zum Thema Wunschschule und Schulwechsel erhalten Sie auch über meine Themen-Website www.schulplatzklage.info. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz
Schulen haben eine eigene pädagogische Zuständigkeit. Hierbei kommt es immer wieder zu ungerechten oder überzogenen Strafen, so dass man sich hiergegen wehren muss.
Themenbereiche sind:
- Erzieherische Einwirkungen in Rheinland-Pfalz: Das sind die niederschwelligen täglichen Ahndungen wie Strafarbeiten, vor-die-Tür-stellen, Elterngespräch usw.
- Ordnungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz: Das sind die gravierenden Ahndungen wie Unterrichtsausschluss, Ausschluss von der Klassenfahrt, Überweisung in eine Parallelklasse und Schulausschluss.
Weitergehende deutschlandweite Informationen zum Thema Ordnungsmaßnahmen in der Schule erhalten Sie auch über meine Themen-Website www.ordnungsmassnahmen-schule.de. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!
Schulnoten/ Nichtversetzung/ Versetzung Nachprüfung in RLP/ Realschulabschluss & Abitur in Rheinland-Pfalz
Oftmals wird aufgrund der zahlreichen anderen Probleme vergessen, dass man eigentlich wegen der Schulnoten zur Schule geht, es einmal im Jahr um die Versetzung in die höhere Klasse geht und am Ende der Schulabschluss ansteht. Näheres finden Sie unter dem Link Schulnoten, Nichtversetzung, Versetzung Nachprüfung, Realschulabschluss & Abitur.
Themenbereiche sind:
- Schulnoten – schriftliche Noten, mündliche Noten, Notenbildung usw.: Hier geht es darum, Licht in das Wirrwarr einer Endnote zu bringen, insbesondere die Notenbildung aus Klassenarbeiten/ anderen schulischen Leistungen (insb. 10-Stunden-Tests und mündliche Noten) usw.
- Grundschulempfehlung Rheinland-Pfalz: Hier geht es darum, welche künftige Schulart die Grundschule am Ende der 4. Klasse empfiehlt, was im Einzelfall verbindlichen Charakter annehmen kann.
- Nichtversetzung/ Versetzung Nachprüfung/ Versetzung in besonderen Fällen Rheinland-Pfalz: Hier geht es darum, wie man sich gegen eine Nichtversetzung wehren kann.
- Realschulabschluss & Abiturprüfung Rheinland–Pfalz: Erfahren Sie mehr, wie man den Realschulabschluss oder das Abitur doch noch bestehen kann
Kinder, die etwas anders sind – ADHS, Autismus, Legasthenie, Dyskalkulie, Hochbegabung etc. in Rheinland-Pfalz
Schüler, die nicht nach Schema F laufen, verursachen zusätzlichen Aufwand für Lehrer und sind deshalb meist unbeliebt. In der schulischen Praxis führt dies dazu, dass Schülern die etwas anders sind, oftmals die notwendige individuelle Unterstützung versagt wird, mitunter sind sie aber auch Adressaten von Stigmatisierung und Ausgrenzung. Näheres finden Sie unter dem Kind Link Kinder die etwas anders sind.
Themenbereiche sind:
- ADHS und Schule in Rheinland-Pfalz: ADHS-Schüler gelten als störend. Sie werden von Schulen in Rheinland-Pfalz rasch stigmatisiert, es ergehen Ordnungsmaßnahmen, sie sind Mobbing-Opfer und teils wird versucht, sie in den sonderpädagogischen Förderbedarf zu verschieben.
- Autismus und Schule in Rheinland-Pfalz: Schüler mit Autismus werden ebenfalls rasch stigmatisiert und haben daneben oftmals ohne Unterstützung der Schule Probleme im Leistungsbereich.
- Legasthenie und Schule Rheinland-Pfalz & Dyskalkulie und Schule Rheinland-Pfalz: Kinder mit LRS & Dyskalkulie benötigen Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche. Oftmals versuchen Schulen in Rheinland-Pfalz, diese in den Bereich sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen abzuschieben
- Hochbegabung & Schule Rheinland-Pfalz: Hochbegabte Kinder benötigen eine individuelle Förderung, die ihnen allerdings meist verwehrt wird.
Sonderpädagogischer Förderbedarf in Rheinland-Pfalz
Der sonderpädagogische Förderbedarf beinhaltet verschiedene Interessenlagen, die ich unter dem Link sonderpädagogischer Förderbedarf ausführlich erläutere:
- Der Missbrauch des Instruments sonderpädagogischer Förderbedarf gegenüber Kindern, die nicht nach Schema F laufen, aber eigentlich keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
- Die unzureichende Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Inklusionsklassen (Schwerpunktschulen) und Förderschulen.
Gerne können Sie auch meine Themenwebsite sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion unter dem externen Link www.sonderpädagogischer-förderbedarf-inklusion.de besuchen. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!
Privatschulen in Rheinland-Pfalz und Privatschulrecht RLP
Privatschulen in Rheinland-Pfalz unterscheiden sich in vielen rechtlichen Aspekten deutlich von öffentlichen Schulen. Für weitergehende Informationen betätigen Sie bitte den Link Privatschulrecht Rheinland-Pfalz.
Themenbereiche sind:
- Privatschulgesetz und Rechtsgrundlagen
- Abschluss und Kündigung von Privatschulverträgen in Rheinland-Pfalz
- Ordnungsmaßnahmen in Privatschulen
- Nichtversetzung in Privatschulen
Darüber hinaus können Sie sich über Privatschulen und Privatschulrecht auch über meine externe website www.anwalt-fuer-privatschulrecht.com informieren. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!
Mobbing in der Schule in Rheinland-Pfalz
Mobbing in der Schule gibt es natürlich nicht nur in Rheinland-Pfalz, ist aber natürlich auch hier ein großes Thema. Für weitergehende Informationen betätigen Sie bitte den Link Mobbing in der Schule Rheinland-Pfalz.
Themenbereiche sind:
- Mobbing in der Schule und Aufsichtspflicht in Rheinland-Pfalz
- Typische Mobbingfälle – wie erkenne ich Mobbing in der Schule in Rheinland-Pfalz
- Was tun bei Mobbing in der Schule in Rheinland-Pfalz
Darüber hinaus können Sie sich über Mobbing in der Schule auch ausführlich über meine externe website www.mobbing-in-der-schule.tips informieren. Vorsicht, hierüber verlassen Sie diese Website!
Schulpflicht Rheinland-Pfalz
Wer in Rheinland-Pfalz wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt der Schulpflicht in Rheinland-Pfalz. Wer nicht zur Schule gehen kann, weil er krank ist, muss sich entschuldigen, ansonsten benötigt man eine Beurlaubung von der Schule
Zu praktisch relevanten Themen schauen Sie unter dem Link Schulpflicht in Rheinland-Pfalz.
Themenbereiche sind:
- Krankmeldung und Attestpflicht Rheinland-Pfalz: Was ist bei Krankmeldungen in der Schule zu beachten, was passiert, wenn man sich nicht richtig krankmeldet und ab wann gibt es eine Attestpflicht in der Schule?
- Beurlaubung in der Schule Rheinland-Pfalz: Unter welchen Umständen kann man von der Schulpflicht beurlaubt werden?
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